Um die Folgen der Coronapandemie abzumildern, hatte die schwarz-gelbe Landesregierung den Kommunen bzw. Schulträgern schon für die Sommerferien 75 Mio. Euro für Förderangebote bereitgestellt. Das Geld wird jetzt auf die Herbstferien übertragen, bis Ende des Jahres fortgeführt und speziell mit einem Angebot für die berufsbildenden Schulen erweitert.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat heute grünes Licht für eine Fortführung und Ausweitung der außerschulischen Bildungsangebote und Ferienprogramme gegeben. Bis Ende dieses Jahres können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dann weitere Bildungsangebote planen und umsetzen.
Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen auch an Wochenenden zusätzliche Bildungsangebote ermöglichen. Das heißt: Es gibt Angebote für mehr Zeit zum Lernen und zum Erkunden der eigenen Talente unabhängig vom Leistungsstand und der Schulform.“
Die Landesregierung hat in diesem Jahr 75 Millionen Euro bereitgestellt, um Schülerinnen und Schüler, die von den coronabedingten Schulschließungen besonders stark betroffen sind, auch in den Sommerferien zu unterstützen. Die Landesregierung will die verbliebenen Fördermittel auf die Herbstferien übertragen sowie bis zum Ende des Jahres 2020 und auch darüber hinaus zur Verfügung stellen.
Die flexiblere Gestaltung der Programme erlaubt es nun, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge.
Ausgeweitet werden die Angebote künftig neben den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf auch auf die berufsbildenden Schulen.
Wie schon in den Sommerferien handelt es sich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur individuellen fachlichen Förderung geben. Die Angebote starten ab Mitte Oktober, um die rechtzeitige Beantragung und Vorbereitung zu ermöglichen.
Die Programme im Überblick:
- Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10:
Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (zum Beispiel Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) - Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13:
Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung - Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf:
Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme - Berufsbildende Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen):
Gruppenangebote zum Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir öffnen das Programm und stellen es breiter auf. Mit den zusätzlichen außerschulischen Bildungsangeboten wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern eine positive individuelle Lernentwicklung ermöglichen.“
Bürgeranfragen wenden an das Service Center der Landesregierung, Telefon 0211 837-1001.
Quelle: Land NRW