Erneut ist ein 48-jähriger Mann aus dem Märkischen Kreis Opfer von Internetbetrug geworden. Diesmal waren es keine Zahlkarten, sondern ein vermeintlicher Anruf eines Internet-Zahlungsportals.
Das Opfer erhielt einen Anruf angeblich von einem Internet-Zahlungsdienstleister, dass seine Daten „verifiziert“ werden müssten. Anschließend bekam er per SMS einen Sicherheitscode auf sein Smartphone, den er dem Anrufer weitergeben sollte.
In den folgenden Tagen wurde sein Konto betrügerisch für Einkäufe missbraucht.
Die Polizei warnt, Daten am Telefon oder im Internet weiterzugeben. Immer wieder versuchen Betrüger insbesondere per Mail Daten ihrer Opfer „abzufischen“, weshalb sich hierfür der Begriff „Phishing“ eingebürgert hat. Meist sollen die Opfer einem Link folgen, um ihre Zugangsdaten aktualisieren.
Statt auf der Original-Webseite ihrer Bank oder ihres Zahlungsdienstleisters landen die Opfer jedoch auf einer mehr oder weniger gut nachgebauten Fake-Seite. Indem sie dort ihre Daten eingeben, öffnen sie den Betrügern Tür und Tor zu Bestellungen auf ihre Kosten.
In der Anruf-Variante wissen die Täter in der Regel gar nicht, ob der Angerufene tatsächlich Kunde bei einem bestimmten Dienstleister ist. Bei fünf oder zehn Versuchen wird schon ein Treffer dabei sein. Die Täter greifen auf diese Art auch Unternehmen an.
Deshalb die Tipps der Polizei, um Betrügern nicht ins Netz zu gehen Folgen Sie keinen Links in Mails. Banken oder Dienstleister werden nie solche Mails verschicken oder am Telefon Passwörter und Codes abfragen.
Geben Sie stattdessen die bekannte Original-Adresse in Ihren Browser ein (zur Sicherheit Schreibweise genau kontrollieren!) und achten Sie darauf, dass Sie auf einer sicheren Seite landen (erkennbar z.B. am geschlossenen Schloss vor der Adresse oder der Adresse, die mit https:// beginnt).
Bei Unstimmigkeiten: Vorgang sofort abbrechen und Verbindung komplett trennen.
Laden Sie keine Programme herunter.
Kontrollieren Sie regelmäßig Kontostände und melden verdächtige Bewegungen umgehend ihrer Bank. So lässt sich ein Schaden verhindern oder zumindest verringern.
Bei Betrugsverdacht: Anzeige bei der Polizei erstatten.
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis