Massiv weniger Gewerbesteuer und düstere Prognose: Schwertes Kämmerer verhängt Haushaltssperre

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Symbolbild Pleitegeier. Archivbild RB

Als erste Kommune im Kreis Unna hat die Stadt Schwerte auf die düsteren Finanzaussichten hart reagiert und eine Haushaltssperre verhängt. Das teilte die Stadt am Dienstag auf ihrem Facebook-Account mit.

Zur Begründung heißt es:

Die finanzielle Lage der Stadt Schwerte hat sich im laufenden Haushaltsjahr deutlich verschlechtert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine gegenüber der Haushaltsplanung erhebliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund hat der Kämmerer der Stadt Schwerte, Niklas Luhmann, eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtischen Ausgaben kurzfristig zu begrenzen, den Haushalt zu stabilisieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

Die Haushaltssperre bedeutet, dass Aufwendungen und Auszahlungen ab sofort besonders streng geprüft werden.

Neue Verpflichtungen dürfen grundsätzlich nur noch eingegangen werden, wenn sie zwingend erforderlich, rechtlich oder vertraglich gebunden, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig oder aus Gründen der Verkehrssicherung, Gefahrenabwehr oder Daseinsvorsorge unabweisbar sind.

Nicht zwingend erforderliche Beschaffungen, freiwillige Maßnahmen, externe Beauftragungen oder sonstige vermeidbare Ausgaben sind zurückzustellen.

Gesetzliche Pflichtaufgaben, bereits bestehende rechtliche Verpflichtungen sowie Maßnahmen, die zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit, des laufenden Betriebs und der kommunalen Infrastruktur erforderlich sind, können weiterhin umgesetzt werden.

„Es geht darum, in einer historisch schwierigen finanziellen Situation verantwortungsvoll und konsequent gegenzusteuern. Was nicht zwingend erforderlich ist, muss derzeit zurückgestellt oder besonders kritisch geprüft werden. Nur so können wir dieser angespannten finanziellen Lage begegnen und zusätzliche Belastungen für kommende Haushaltsjahre möglichst begrenzen“, ergänzt der Leiter des Amtes für Finanzen, Jan Sommer.

Die genannte Ergebnisverschlechterung führt voraussichtlich zu einer Nachtragssatzung im Sinne des § 81 Abs. 2 GO NRW.

„Die aktuelle Prognose zeigt, dass wir im Haushaltsvollzug entschieden gegensteuern müssen. Die Entwicklungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, treffen die Stadt erheblich. Hinzu kommen weitere Belastungen in verschiedenen Aufgabenbereichen.

Eine Haushaltssperre ist daher ein notwendiger Schritt, um vermeidbare Ausgaben zu reduzieren und die Lage nicht weiter zu verschärfen“, erklärt Kämmerer Niklas Luhmann.

Die Gewerbesteuer stelle für die Stadt Schwerte eine der wichtigsten Ertragsquellen dar. Die aktuellen Erwartungen, so Luhmann, liegen deutlich unter dem im Haushalt veranschlagten Ansatz.

Grundlage der Neubewertung sind unter anderem die Mai-Steuerschätzung des Bundes sowie die örtliche Entwicklung der Gewerbesteuer. Zusätzlich haben die Fachämter im Rahmen der unterjährigen Haushaltsprognose weitere Mehrbelastungen und Mindererträge gemeldet.

Stadtkämmerer Luhmann hatte bereits im Zuge der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 deutlich auf die erheblichen finanziellen Risiken und Herausforderungen im Allgemeinen und auch für die finanzielle Situation der Stadt Schwerte aufmerksam gemacht. Die örtlichen Herausforderungen ordnen sich in einen bundesweiten Trend einer historischen finanziellen Krise der Kommunen ein.

Städte, Gemeinden und Kreise stehen deutschlandweit unter erheblichem Druck: steigende Aufwendungen, wachsende Pflichtaufgaben, hohe Sozialausgaben, zunehmender Investitionsbedarf und eine schwächere Einnahmeentwicklung belasten die kommunalen Haushalte erheblich. Auch für Schwerte zeigt sich, dass die kommunale Finanzlage nicht allein durch kurzfristige Einsparungen vor Ort gelöst werden kann, gleichwohl aber konsequentes Gegensteuern im laufenden Haushaltsvollzug erforderlich ist.

Die Verwaltung im Rathaus Schwerte wird die weitere Entwicklung eng begleiten und die politischen Gremien über die finanzielle Lage sowie mögliche weitere haushaltswirtschaftliche Maßnahmen informieren. Die Haushaltssperre ist ein erster notwendiger Schritt zur Stabilisierung des Haushaltsvollzugs. Parallel werden die aktuellen Prognosen weiter ausgewertet.

Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Quelle Stadt Schwerte

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