Auf Heimweg von der Kneipe mit Hund im Kofferraum: Betrunkener Autofahrer crasht in Dortmunder Vorort zwei geparkte Pkw

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Symbolbild eines wachsamen Hundes, Quelle Pixabay

Er vergnügte sich in einer Kneipe und setzte sich anschließend frühmorgens ans Steuer. Sein Hund fuhr im Kofferraum mit.

Um 4.30 Uhr heute früh schreckten Anwohner im Dortmunder Stadtteil Lütgendortmund (Steinhammerstraße ) durch einen lauten Knall aus dem Schlaf. Sie spähten hinaus und sahen auf der Straße drei beschädigte Autos.

Sie wählten den Notruf.

Was war passiert? Ein 32-jähriger Dortmunder war mit seinem Toyota nach rechts von der Straße abgekommen, über den Bordstein gefahren und hatte einen geparkten Opel gerammt. Dessen Heck wurde etwa einen Meter nach rechts gedrückt, das linke Hinterrad wurde abgerissen.

Anschließend fuhr der 32-Jährige etwa 30 Meter weiter, wo er gegen einen geparkten VW knallte, bevor sein erheblich ramponierter Toyota nach weiteren 70 Metern zum Stehen kam.

Den eintreffenden Beamten schlug eine Fahne entgegen, tatsächlich war der 32-Jährige betrunken. Seine leichten Verletzungen wurden vor Ort durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt.

„Im Kofferraum seines Autos befand sich ein Hund“,

so ein Polizeisprecher. Das Tier habe den Crash unverletzt überstanden.

Der nicht mehr fahrbereite Toyota wurde abgeschleppt. Insgesamt schätzten die Beamten den entstandenen Schaden an allen drei Fahrzeugen auf 14.000 Euro.

Nachdem der Hund des 32-Jährigen an eine Familienangehörige übergeben worden war, ging es für den Mann zur Blutprobenentnahme durch einen Arzt zur Polizeiwache. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und untersagten dem Dortmunder das Führen von Kraftfahrzeugen. Erste Ermittlungen ergaben: Der 32-Jährige hatte zuvor in einer Kneipe Alkohol konsumiert.

Die Dortmunder Polizei warnt:

„Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine häufige Unfallursache. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber mehrere Grenzwerte definiert, dessen Missachtung ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht:

Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahrerinnen und Fahrern in der Probezeit gilt eine absolute 0,0-Promille-Grenze. Beim ersten Verstoß droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann die Probezeit verlängert werden sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.

Wer mit über 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Bereits ab 0,3 Promille kann jedoch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen – nämlich, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen (z.B. Schlagenlinien fahren) zeigt. Kommt es infolge des Alkoholkonsums zum Unfall, liegt bereits ab dieser Grenze eine Straftat vor.

Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer so erheblich alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt, macht sich in jedem Fall strafbar!

Neben dem Strafverfahren drohen weitere ernste Konsequenzen. Durch die Polizei wird ein Bericht an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gefertigt. Diese entscheidet, ob die Person geeignet ist, weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies wird im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geprüft, welche mit hohen Kosten verbunden ist. Außerdem ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zwar – fordert die Kosten in der Regel aber vom Verursacher zurück.“

Quelle Polizei DO

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