Stadt Unna verschickt „vorläufige“ Grundsteuerbescheide: Festsetzung erfolgt später – Bis dahin Lücke von 18 Mio. €

5
1057
Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Die Grundbesitzabgabenbescheide 2026 für Unnaer Eigentümer sind auf dem Weg. Ab Freitag, 16. Januar 2026, werden rund 17.500 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 verschickt, kündigt die Stadt Unna an.

Die Bescheide weisen in diesem Jahr eine Besonderheit auf:

„Die Grundsteuer B wird im Interesse der Steuerpflichtigen für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt“,

informiert die Stadt. „Die Festsetzung erfolgt im Laufe der nächsten Wochen mit einem gesonderten Bescheid.“

Hintergrund ist die derzeit noch unklare Rechtslage rund um die Hebesatzdifferenzierung für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Wie berichtet, hat sich die Kreisstadt für unterschiedliche Hebesätze zwischen den beiden Grundstücksarten entschieden – das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jedoch just diese Differenzierung Ende letzten Jahres mehreren Städten um die Ohren geschlagen, so auch Unnas großen Nachbarstädten Dortmund und Hamm.

Begründung: Die unterschiedliche Bewertung der beiden Grundstücksarten verstoße gegen die Steuergerechtigkeit.

Bis ein gerichtliches Grundsatzurteil zu dieser Streitfrage vorliegt, bucht die Stadt Unna – ebenso wie z. B. auch die Stadt Bergkamen – den Grundsteuer B-Betrag nicht ab. Das erfolgt erst dann, wenn die Hebesatzfrage geklärt ist.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke wurde mit der Reformierung der Grundsteuer in Unna nicht angehoben – er beträgt unverändert 843 v. H., was kreisweit inzwischen Mittelfeld ist. Mehrere kleinere Kommunen (Kamen, Fröndenberg, Bönen) haben bereits auf über 1000 Punkte erhöht.

Die Stadt Bergkamen will das laut Ratsbeschluss auch, wartet aber ebenso wie Unna noch das finale Gerichtsurteil ab und verschickt in diesen Wochen ebenfalls zunächst vorläufige Bescheide. Auch Kamen wartet noch ab.

In Fröndenberg werden hingegen die Grundbesitzabgabenbescheide seit Ende letzter Woche bereits mit der festgesetzten Höhe verschickt. Hier entschied der Rat schon im Vorjahr eine einheitliche Anhebung auf über 1000 v. H.

Bescheid über die Grundsteuer B in Unna. Der Hebesatz von 843 v. H. liegt inzwischen nicht mehr unter den Top 3 im Kreis, sondern im Mittelfeld. (Foto Red.)

In Unna werden aufgrund der vorläufigen Aussetzung der Grundsteuer B in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 32,12 Mio. Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2025: rund 50,06 Mio. Euro inklusive Grundsteuer B).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

  • Grundsteuer A: 0,16 Mio. Euro
  • Schmutzwassergebühren: 11,01 Mio. Euro
  • Niederschlagswassergebühren: 13,85 Mio. Euro
  • Straßenreinigungsgebühren: 0,97 Mio. Euro
  • Müllabfuhrgebühren: 6,13 Mio. Euro
  • Summe Gebühren: 31,96 Mio. Euro

Weiterhin enthalten die Bescheide einen Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels. Die Teilnahme an der Umfrage ist inzwischen für Vermieter verpflichtend. Nachfragen hierzu sind an den Kreis Unna zu richten.

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben das Steueramt der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft. Für viele Anliegen können die Bürgerinnen das Serviceportal der Kreisstadt unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen, etwa für die Beantragung und Änderung von Müllgefäßen, die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer, die Erklärung zum Eigentumswechsel oder die Mitteilung von Zählerständen von Brauchwasseranlagen und zur Berücksichtigung von Abzugsmengen.

Bei weitergehenden Fragen, etwa zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln u.ä. berät das Steueramt der Kreisstadt Unna unter folgenden Telefonnummern (Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens):

A – Ka: Tel. (02303) 103 – 2204, Herr Tiede
Ke – Sch: Tel. (02303) 103 – 2205, Frau Irle-Strotmeyer
Se – Z: Tel. (02303) 103 – 2203, Frau Hinz

Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Tel. (02303) 103 – 7017, Herr Niederheidt
Tel. (02303) 103 – 7016, Frau Hüffer
Tel. (02303) 103 – 7013, Kundendialog

Für Beratungen stehen die Mitarbeiter montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.

„Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steueramt zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes leider stark beeinträchtigt“, warnt die Stadt vor. „Für viele Anliegen bietet jedoch auch das Serviceportal viele Informationen und Erledigungsmöglichkeiten.“

Die Kreisstadt „bittet um Verständnis dafür, dass in dieser Zeit nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen, die dem Steueramt erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, befinden sich teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um Geduld gebeten.“

Quellen: Stadt Unna / Archiv RB

5 KOMMENTARE

  1. Die Aussage:“..was kreisweit inzwischen Mittelfeld ist. Mehrere kleinere Kommunen (Kamen, Fröndenberg, Bönen) haben bereits auf über 1000 Punkte erhöht.“, sagr nichts anderes aus, als das ein Vergehen nicht mehr so schlimm ist, weil andere es auch begehen. Das Vergehen richtet sich gegen steuerzahlende Bürger. Es soll die Steuergeldverschwendung kaschieren und die ausufernde Umverteilung finanzieren. Statt das Übel an der Wurzeln zu packen bedient man sich am Geld anderer. Diese Hofberichterstattung hat natürlich keinen journalistischen Anspruch und unterstützt wie der ÖRR eine politsche Gruppe. Damit schüren auch diese „Autoren“ die Politikverdrossenheit.

    • Sehr geehrter „Boomer25“, Sie können oder wollen offensichtlich nicht zwischen Bericht und Meinungsbeitrag unterscheiden. Wir berichten hier sachlich folgende Fakten: Die Grundsteuer B wird in Unna vorerst ausgesetzt, und in der Höhe liegt Unna inzwischen im Mittelfeld. Punkt, Fertig. Das sind schlicht und ergreifend Fakten, ob sie Ihnen oder uns gefallen oder nicht. Sie konstruieren daraus jedoch in einer abenteuerlichen Volte „Meinung“ und erwarten dabei absurderweise gleichzeitg von uns, dass wir leidige Tatsachen mit unserer Meinung vermischen, etwa formulieren, dass die Grundsteuer in Unna ohnehin schon exorbitant hoch sei, und dass wir dann genau das tun, was Sie den Ihnen verhassten ÖRR vorwerfen – Meinungsmache -, mit denen Sie uns absurderweise zugleich noch in einen Topf werfen. Merken Sie das eigentlich selbst?
      Unser Tipp für Sie: Lesen Sie uns nicht, ärgern Sie sich nicht und verschwenden Sie zugleich nicht unsere von Ihnen nicht bezahlte Zeit damit, Selbstverständlichkeiten zu erklären. Btw, im Gegensatz zum ÖRR finanzieren Sie den Rundblick nicht zwangsweise, können ihn daher einfach nonchalant links liegen lassen.
      Ein schönes Wochenende. Lesetipp: Die Basics der journalistischen Darstellungsformen.

  2. Das Paradoxon verschärft sich – je ärmer die Kommune, je mehr Transferleistungsempfänger, je mehr Stadtbild (Menschen in Badeschlappen), desto teurer wird das Leben dort. Das Leben im EFH durch immer neue Vorschriften unrentabel machen, durch absurde Klimaziele, die niemanden voranbringen, durch hohe Grundsteuern – für viele bedeutet dies eine drohende kalte Enteignung, mit der ja das Grünen-Ökosystem immer schon geliebäugelt hat. Enteignung natürlich deshalb, da Menschen in zunehmendem Alter keine Kredite für die Investition (genauer: das wegzuwerfende Geld) bekommen.

  3. Was hat das Verwaltungsgericht denn nun beanstandet: die Differenzierung der Hebesätze bei Wohn- und Nichtwohngrundstücken? Oder wie Sie schreiben: dass die unterschiedliche Bewertung der beiden Grundstücksarten gegen die Steuergerechtigkeit verstoße?
    Der Hammer ist, dass die jetzt von den Gerichten beanstandete Differenzierung vorab vom Land NRW empfohlen wurde, obschon Verfassungsrechtler vor der Anwendung gewarnt hatten. Besten Dank auch an „unseren“ Finanzminister, Herrn Optendrenk.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here