Die Abschaffung der Barzahlung in der Führerschein- und Zulassungsstelle im Kreishaus Unna sorgt bei unseren Lesern für hitzige Diskussionen.
Unsere Redaktion bat bei der Kreisverwaltung daher um eine ergänzende Erläuterung zu den Gründen der Umstellung auf bargeldlose Zahlung.
„Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Fahrzeughalter eine Bankkarte haben“, argumentiert Kreissprecher Max Rolke.
‚Sie müssen ein Konto haben, weil auch die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung über das Einzugsverfahren abgewickelt werden. Von daher ist nicht davon auszugehen, dass jemand ausgeschlossen wird.
Zudem ist die bargeldlose Zahlung inzwischen gängige Bezahlmethode.
Die Zeit vor Abschaffung des Kassenautomaten hat gezeigt, dass mehr als 80 Prozent der Antragsteller in der Zulassungs- und Führerscheinstelle schon nicht mehr bar gezahlt haben.
Grund der Abschaffung war aber vor allem die Wirtschaftlichkeit, weil dadurch Kosten eingespart und Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Gemeint sind da etwa die Kosten für den Bargeldtransport, das Vorhalten größerer Bargeldsummen, Unterhaltung des Kassenautomaten etc.
Zudem geht es schneller – es bleibt den Mitarbeitern mehr Zeit für die Bearbeitung der Anliegen.
Im Rahmen des Umbaus konnte durch die Abschaffung des Automaten der freiwerdende Raum auch anderes und besser genutzt werden.“
Klar ist aber auch, versichert Rolke:
„Für Ausnahmefälle und für begründete Einzelfälle besteht in sehr begrenztem Umfang weiterhin die Möglichkeit, mit Bargeld zu zahlen.“