Verletzter Grundschüler in Selm: „Angriff mit Messer“ gab es nicht

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Symbolbild - Quelle Pixabay

„Polizeieinsatz an der Overbergschule Selm“, titelte die Kreispolizeibehörde Unna am Donnerstag, 20. Juni, kurz vor 17 Uhr – sie reagierte damit offenbar auf eine Schlagzeile der Bildzeitung: „Großeinsatz an Grundschule! Kind mit Messer angegriffen?“

Update am Freitagmittag, 21. Juni:

Wie sich herausgestellt hat, hat es den angeblichen Messerangriff an der Grundschule überhaupt nicht gegeben.

„Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass die leichte Verletzung des Kindes nicht durch Dritte verursacht wurde“, teilte die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Unna am Mittag mit.

Der Junge habe sich vielmehr „beim Spielen an einem Baum verletzt und anschließend in kindlicher Fantasie den vermeintlichen Angreifer ins Spiel gebracht.“

In den sozialen Medien sei die Behauptung „Obdachloser verletzt Grundschüler mit Messer“ recht schnell aufgegriffen und „ausgebaut“, worden, kritisiert die Polizei, „so dass auch Medien aufmerksam wurden und es teils ohne Bestätigung durch die Polizei veröffentlichten.“ – (Anmerkung der Redaktion: Zu diesen Medien gehörte der Rundblick nicht.)

Die ersten Ermittlungen hatten am Donnerstag Zweifel bei den Einsatzkräften aufkommen lassen, berichtet die Polizeipressestelle weiter.

„Denn die kindlichen Schilderungen ließen sich objektiv nicht belegen.

Das aufgefundene stumpfe Messer steht in keinem Zusammenhang mit der Verletzung des Kindes. Auch ist die Herkunft derzeit noch nicht geklärt.“

Nach dem derzeitigen Stand kam es an der Schule zu keinen strafbaren Handlungen.“

Die Polizei Unna nehme die Aussagen von Kindern ernst, betont die Behörde, „und ergreift die notwenigen Maßnahmen, um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Zugleich prüft sie die Übereinstimmung von objektiven und subjektiven Hinweisen.“

Es folgt schlussendlich noch eine eindringliche Warnung:

Eine Verbreitung von nicht belegten Hintergründen in sozialen Medien dient nicht der Information der Bevölkerung, sondern führt zur Verunsicherung und zur Hetzjagd auf imaginäre Tatverdächtige und das Umfeld Beteiligter.

Bei strafmündigen Personen kann das Vortäuschen von Straftaten ein Strafverfahren und den Ausgleich entstandener Kosten nach sich ziehen.“

Quelle Kreispolizeibehörde Unna

Die Kreispolizei lieferte am Donnerstag Nachmittag dazu folgende Information:

„ach bisher vorliegen Ermittlungen soll am Donnerstagmittag (20.06.2024) ein 8-jähriger Schüler auf dem Schulgelände am Campus leicht verletzt worden sein.

Die Polizei wurde gegen 12 Uhr in Kenntnis gesetzt. Die bisher vorliegenden Aussagen lassen keine genauen Rückschlüsse darauf zu, wie die Verletzung entstanden ist.

Inwieweit möglicherweise eine bisher unbekannte, männliche Person mit dem Sachverhalt im Zusammenhang stehen könnte, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Auf dem Schulgelände wurde ein stumpfes Buttermesser gefunden und sichergestellt. Ob es einen Zusammenhang mit der Verletzung des Jungen gibt, müssen die andauernden Ermittlungen ergeben.“

Diese bisher „unbekannte, männliche Person“ soll BILD-Informationen zufolge ein Obdachloser gewesen sein. Weitere Infos gibt es zunächst nicht.

Quelle Kreispolizei Unna

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