Holger Felsch bleibt Bezirksschornsteinfeger für Unna und Bönen

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(v.l.n.r.) Stellv. Obermeister Andreas Quentmeier, Bezirksschornsteinfeger Holger Felsch, Regierungspräsident Heinrich Böckelühr und Obermeister Bernhard Mertens (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Holger Felsch für Unna wiederbestellt:

Im Rahmen des diesjährigen Empfangs der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg konnte Regierungspräsident Heinrich Böckelühr 7 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (wieder-)bestellen, davon erfolgt eine Wiederbestellung im Kehrbezirk Unna 16:

Holger Felsch wird zum 1. Februar 2023 erneut (nach 2009 und 2016) als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Stadtrandkehrbezirk Unna 16 mit circa 3.200 Liegenschaften bestellt.

Sein Kehrbezirk umfasst Bönen-Lenningsen, Bönen-Bramrey und Teile von Unna-Lünern.

Er besitzt die Zusatzqualifikation als Gebäudeenergieberater und sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Ehrenamtlich arbeitet Holger Felsch im Vorstand der Kreisvereinigung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk Unna/Hamm mit.

Hintergrund

Mit der Reform des Schornsteinfegerrechts Anfang 2013 wurde im Schornsteinfegerhandwerk Wettbewerb eingeführt. Zudem wurde die Vergabe von Kehrbezirken „auf Lebenszeit“ abgeschafft. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, von denen im vergangenen Jahr 28 ausgeschrieben und vergeben wurden.

Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.

Quelle Bezirksregierung Arnsberg

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