Gericht kippt 30er-Limit auf Landstraße: Lokaler Lärmaktionsplan genügt nicht zum Abändern der StVO

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Lärmaktionspläne für den Straßenverkehr haben in Unna zu vielen Tempo 30-Strecken gerade auch in Massen und Königsborn geführt, wo gleichzeitig der Fluglärm über den Köpfen der Menschen schallt - aberwitzig, finden die Genossen, die daher vorschlagen, die Stadt solle auf freiwilliger Basis auch einen Lärmaktionsplan für den Fluglärm erstellen. Vorgesehen ist das nämlich eigentlich nicht. (Foto Rinke)

Ein von der Kommune beschlossener Lärmaktionsplan ist allein nicht ausreichend, um Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuändern.

Mit dieser Begründung wurde eine Tempo 30-Beschränkung auf einer innerörtlichen Landesstraße in NRW gekippt. Die Begründung liest sich auch für die Gegner der Tempo-30-Strecken auf Hauptstraßen in Unna (oder anderen Städten) aufschlussreich.

Dies umso mehr, als es im konkret verhandelten Fall lediglich um eine nächtliche Tempobegrenzung ging.

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