Bei den Untersuchungen des tödlichen Polizeieinsatzes am 8. August in der Dortmunder Nordstadt (ein 16-jähriger Messerangreifer aus dem Senegal starb) können die Ermittler auf ein wichtiges Beweismittel nicht zugreifen: Aufnahmen aus den Körperkameras (Body Cams) der 11 beteiligten Polizisten.
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