Ein weißes eckiges Schild bittet am Fuß der Eselsbrücke in den Bornekamp Radfahrer, bitte abzusteigen. Zugleich ist die Brücke mit einem weiteren kleinen Schild darunter als Radweg ausgewiesen.
Riskiert man also ein Bußgeld, wenn man die Bitte ignoriert und über die Brücke weiterradelt statt sein Rad zu schieben?
Der Allgemeine Deutsche Fahrradcllub (ADFC) hat sich mit dieser Art Beschilderung einmal näher befasst. Sein Fazit: Sie birgt Tücken.
Das Zeichen 1012-32 ist ein Zusatzzeichen. Steht es alleine, enthält es überhaupt keine wirksame Anordnung und kann ignoriert werden.
„Sie sollten allerdings mit größter Vorsicht weiterfahren“, betont der Radclub. Warum, siehe weiter unten bei „Zivilrecht“.
In der StVO wird das amtliche Zusatzzeichen 1012-32 an keiner Stelle erwähnt. Wer die Aufforderung des Zeichens nicht befolgt, kann auch nicht per Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft werden, da das Zeichen auch im Bußgeldkatalog nirgends erwähnt wird.
Denn als Zusatzzeichen hat „Radfahrer bitte absteigen“ nur dann eine wirksame Bedeutung, wenn es mit einem Verkehrszeichen kombiniert wird, dessen Bedeutung es verdeutlicht.
Im Fall der Eselsbrücke ist dieses verdeutlichende Verkehrszeichen ein ausgewiesener Radweg.
In solchen Fällen wird es kompliziert. Der ADFC schlussfolgert:
„Radfahrer, die auf diesem Weg fahren wollen, sollen dort anscheinend absteigen. Dann sind sie aber keine Radfahrer mehr, sondern Fußgänger. Sie müssen als Fußgänger sofort den Radweg verlassen.
Wer sein Fahrrad schiebt, muss das auf dem Gehweg tun, aber nur, wenn er dabei andere Fußgänger nicht erheblich behindert. Sonst muss er am rechten Rand der Fahrbahn schieben.
Hier ist ein Radweg gekennzeichnet, bei dem die Straßenverkehrsbehörde der Ansicht ist, dass man dort nicht Rad fahren soll.
Was also tun?
Auf der Fahrbahn fahren – scheidet bei der Eselsbrücke aus, es gibt dort keine Fahrbahn.
Absteigen und schieben? Das müssten Radler auf einem nahegelegenen Gehweg tun, sofern es ihn gibt und er breit genug ist – beides ist bei der Eselsbrücke ebenfalls nicht der Fall. Der ADFC mahnt:
„Auf keinem Fall sollten Sie auf dem Radweg schieben oder auf dem Gehweg fahren.“
Wer sich sagt: „Zeichen 1012-32 enthält sowieso keine festgelegte und bußgeldbewehrte Anordnung. Ich fahre also auf dem Radweg weiter.“
Aufpassen, mahnt der Radclub:
„Das Zusatzzeichen 1012-32 soll häufig andeuten, dass eine Behörde nicht möchte, dass Radfahrer hier fahren. Möglicherweise wird damit versucht, die Amtshaftung nach einem Unfall an einer besonderen Gefahrstelle, die die Behörde erkannt, aber nicht beseitigt hat, auf die dort fahrenden Radfahrer abzuwälzen.“
Denn die Behörde, hier die Stadt Unna, kann in solch einem Fall darauf verweisen, dass sie ja angeordnet hätte, dass Radfahrer dort absteigen sollen. „Dieser Vorhalt könnte Ihnen nach einem Unfall an einer durch Zusatzzeichen 1012-32 gekennzeichneten Stelle gemacht werden und auch Ihren Schuldanteil als Radfahrer bestimmen.“
So klärt sich warum Unna s Fußgänger Brücke „Esel Brücke“ genannten wird
Zu erwähnen ist vielleicht auch noch das man bei der sogenannten Renovierung die Treppe gänzlich entfernt hat
Wenn wundert es da noch das in dieser Stadt Bäume in Käfigen gehalten werden (siehe Fußgänger Zone) frei nach Fallersleben „der Baum ist tot… oder so
[…] Denn das weiße Schild „Radfahrer bitte absteigen“ bleibt ohne eine Zusatzbeschilderung nach StVO wie etwa das blaue runde Schild „Fußgänger“ wirkungslos. Wir berichteten darüber HIER. Es kann lediglich als Empfehlung dienen. […]
[…] Wir berichteten darüber HIER. Es kann lediglich als Empfehlung dienen. […]