Mit 3G ins Rathaus – Haupteingang geschlossen – Stadt setzt Security ein

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Rathaus Unna. /Archivbild Rinke

Ab dem heutigen Montag, 6. Dezember 2021, gilt aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung auch im Unnaer Rathaus die 3G-Regel.

Aus diesem Grund ist der Zugang zum Rathaus wieder nur über den Empfang (ehemals Schleuse und Treffpunkt Energie) möglich.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, gültige Nachweise über ihren aktuellen Status (geimpft, genesen, getestet) bereitzuhalten. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Stadt kündigt zudem an:

„Im Empfang werden Mitarbeitende eines Securitydienstes den Status der Besucherinnen und Besucher kontrollieren. Wenn der Status mit der CovPass Check-App geprüft wird, werden zu keiner Zeit sensible Informationen und Daten ausgetauscht.“

Die Eingänge – Haupteingang, Königsborner Tor und Nord-/Bahnhofseite – werden geschlossen.

Der Empfang ist zu folgenden Zeiten besetzt:

– Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
– Mi. 13.30 – 16.00 Uhr
– Do. 13.30 – 18.00 Uhr.

Kontaktbeschränkung im Bürgerservice

Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um das Corona-Virus sollen die persönlichen Kontakte im Bürgerservice der Kreisstadt Unna auf das Notwendigste beschränkt werden. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Anliegen dringend aufgefordert, sich telefonisch unter 02303/103-325 oder -329, über das Serviceportal unter serviceportal.unna.de/ oder per Mail buergerservice(at)stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden.

Ausdruck Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden)

Für alle anderen Anliegen ist das Rathaus zu folgenden Zeiten über den Empfang geöffnet:

Mo. – Fr.    07.30 – 12.30 Uhr
Mo. – Mi.   13.30 – 16.00 Uhr
Do.             13.30 – 18.00 Uhr

In der Bücherei im ZiB gilt die 2G-Regel. Zutritt haben nur Genesene und Geimpfte. Wir berichteten über die Modalitäten.

Und das Archiv der Kreisstadt Unna steht den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort bis auf weiteres nur eingeschränkt zur Verfügung.

Es ist ausschließlich mittwochs von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Es gilt die 2G-Regel, Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene mit einem zuvor telefonisch oder per E-Mail vereinbarten Termin.  


Telefonisch ist das Archiv für Anfragen nur mittwochs unter 02303/103-728 und oder 02303/103-731 erreichbar. Per E-Mail ist das Archiv jedoch jederzeit unter stadtarchiv@stadt-unna.de erreichbar.

Quelle Stadt Unna

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