Am 27. Juni 2024 ist das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden.
Doch was bedeuten die Neuerungen für die Begünstigten – im Kreis Unna sind es rund 17.000 Menschen – eigentlich in der Praxis?
Was sind die Kernpunkte der Reform? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um diese und viele weitere Fragen zu beantworten, fand am Mittwoch, 30. Oktober, in der VHS in Bergkamen eine erste Infoveranstaltung zum neuen Einbürgerungsrecht statt. Bild s. unten.
Fünf weitere Termine folgen.
Der Fachbereich Zuwanderung und Integration hatte im September im Austausch mit den Integrationsbeauftragten und den Vertretern der Integrationsräte der Städte und Gemeinden angeboten, in Zusammenarbeit mit diesen, Formate auf den Weg zu bringen, um die Zielgruppe zu informieren und zu sensibilisieren. Geeinigt wurde sich auf Informationsveranstaltungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
In den Informationsveranstaltungen wird möglichen Begünstigen eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungsverfahren und die aktuelle Situation in der Einbürgerungsbehörde gegeben.
Weitere Termine für Infoveranstaltungen sind
Kamen: Montag, 18. November, 17 Uhr
Schwerte: Dienstag, 17. Dezember, 17 Uhr
Bönen: Mittwoch, 29. Januar 2025, 17 Uhr
Selm und Werne: Mittwoch, 26. Februar 2025, 17 Uhr
Fröndenberg und Holzwickede: Mittwoch, 2. April 2025, 17 Uhr
Der Ort der jeweiligen Veranstaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über die Pressestelle des Kreises Unna bekanntgegeben.
Quelle Kreis Unna
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Eckpunkte des neuen Einbürgerungsgesetzes
(Quelle: Bundesinnenministerium)
Anreize schaffen für Integration
Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen sich in Deutschland willkommen und wirklich zugehörig fühlen. Dafür modernisiert die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Einbürgerungszahlen in Deutschland sind im EU-Vergleich relativ niedrig.
Dabei liegt es im Interesse der Gesellschaft, dass sich möglichst viele Migrantinnen und Migranten, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Denn nur so können sie aktiv und gleichberechtigt das gesellschaftliche Zusammenleben mitgestalten, können wählen und für öffentliche Ämter kandidieren.
„Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland.“
- Was ist der Kern der Gesetzesreform?
- Für wen gelten die Regeln für die mehrfache Staatsangehörigkeit?
Mehrstaatigkeit ermöglichen und Einbürgerung beschleunigen
Einer der Gründe für die relativ niedrigen Einbürgerungszahlen: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Deutschland bisher von den Menschen verlangt, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Mit dem am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts akzeptiert Deutschland künftig Mehrstaatigkeit generell, so wie die überwiegende Zahl der EU-Mitgliedstaaten.
Einbürgerungen sind nun auch schon nach fünf statt wie bisher nach acht Jahre möglich. Auch dies ist in einer großen Zahl der EU-Mitgliedstaaten bereits der Standard.
Wer besonders gut integriert ist, kann diesen Zeitraum sogar auf bis zu drei Jahre verkürzen – Menschen, die zum Beispiel in Schule oder im Beruf herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sofern sie sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
Lebensleistung der Gastarbeiter anerkennen
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht will die Bundesregierung auch die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration anerkennen.
Die Menschen, die in den 50ern und 60er Jahren unter anderem aus Italien, Spanien, Griechenland oder der Türkei nach Deutschland gekommen sind, haben damals keine oder nur wenig Integrationsangebote erhalten. Das Gesetz sieht deshalb vor, ihnen und ihren Ehegatten, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind, die Einbürgerung zu erleichtern. So reichen mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache als Sprachnachweis künftig aus. Außerdem wird bei ihnen auf einen Einbürgerungstest verzichtet.
Entsprechendes gilt auch für die sogenannten Vertragsarbeiter in der ehemaligen DDR und für die ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten.
Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten der freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere auch die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt, oder wer ihnen sogar zuwiderhandelt, kann nicht deutscher Staatsangehöriger werden. Daher kann kein wirksames Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben, wer sich antisemitisch, rassistisch oder in sonstiger Weise menschenverachtend betätigt. Es ist darüber hinaus ein weiteres Bekenntnis abzugeben zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Aus dem Koalitionsvertrag
„Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren.[…]
In Anerkennung ihrer Lebensleistung wollen wir die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration erleichtern, deren Integration lange Zeit nicht unterstützt wurde, indem wir für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau senken. Zudem schaffen wir eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis.]…]“
Las eben, das inzwischen 20 Prozent aller verurteilten muslimischen Terroristen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, und insgesammt elf prozent Doppelstaatler sind, also mehrere Staatsbürgerschaften…
(Bundesweite) Null-Anerkennungsquote gefiele mir persönlich wohl eher… mein ja nur…