+++ UPDATE am 12. 8. +++
Am heutigen Montag (12.08.) erschien der 19-Jährige Dortmunder in Begleitung seines Anwaltes bei der Staatsanwaltschaft Dortmund. Der Haftbefehl wurde durch das Amtsgericht Dortmund in Vollzug gesetzt. Der 19-Jährige befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen dauern an.
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+++ UPDATE am 9. 7. +++
Am Montag meldete sich der Anwalt des 19-Jährigen und teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass sein Mandant am 7. August aus der Türkei zurückkehren werde, wo er aktuell einen geplanten Urlaub verbringe. Der Haftbefehl lautet auf fahrlässige Tötung.
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Auf der Evinger Straße in Dortmund wurde am vergangenen Samstag (29. Juni) ein Kind angefahren und so schwer verletzt, dass es am Dienstag verstarb. Wir berichteten über die Tragödie.
Am Sonntag (7. 7.) melden die Dortmunder Ruhr Nachrichten in einer Eilmeldung, dass sich der Todesraser offenbar in die Türkei abgesetzt habe. Das Amtsgericht hatte zuvor einen Haftbefehl abgelehnt.
Nach gesicherten Informationen der RN-Redaktion sei der 19-Jährige am Donnerstag in die Türkei geflogen. Damit sei er einem von der Staatsanwaltschaft Dortmund beantragten Haftbefehl entgangen.
In den Tagen nach dem Unfall habe sich gezeigt, dass der junge Fahrer offenbar das Land verlassen wolle, bestätigte Staatsanwaltsprecher Henner Kruse.
Demnach sei der Haftbefehl am 2. Juli beantragt, jedoch vom Amtsgericht Dortmund abgelehnt worden. Auch eine Beschwerde lief ins Leere.
Noch ehe die Beschwerdekammer des Landgerichts Dortmund entscheiden konnte, sei der 19-Jährige am 4. Juli über den Flughafen Dortmund in die Türkei ausgeflogen.
Die RN zitieren Kruse wie folgt:
„Wir gehen davon aus, dass der Tatverdächtige sich nun auf der Flucht befindet und verschleiern möchte, dass er hinter dem Steuer saß.“
In dem BMW, der den Elfjährigen und seine ältere Schwester auf der Fahrbahn erfasste, saßen laut Staatsanwaltschaft drei Männer, so dass der Fahrer zunächst nicht eindeutig zuzuordnen war.
Vor der Flucht in die Türkei soll der 19-Jährige seine Beifahrer noch bedroht haben, um ihre Aussagen bei der Polizei zu verhindern.
Am Abend des schrecklichen Geschehens selbst hätten keine besonderen Haftgründe vorgelegen. Warum das Amtsgericht Dortmund den Antrag auf Haftbefehl nach dem bestätigten Tod des Jungen am 2.7. abgelehnt und die Flucht somit ermöglicht hat, steht noch nicht fest.
Der Junge war am Abend der Tragödie zusammen mit einem 15-jährigen Mädchen am Samstagabend beim Überqueren der Evinger Straße an einer Ampel von dem herannahenden Auto erfasst worden.
Laut einem Reporter vor Ort überquerten die beiden Kinder, bei denen es sich wohl um Geschwister handelt, bei Grünlicht die Straße. In diesem Moment wurden sie von einem mit drei Personen besetzten BMW der 3er-Reihe erfasst – der Autofahrer hatte wohl eine rote Ampel missachtet.
Die Rettungskräfte waren schnell vor Ort. Ein Rettungshubschrauber landete in der Nähe der Unfallstelle, um die Versorgung der Verletzten zu unterstützen. Beide Kinder wurden nach der Erstversorgung in eine Klinik transportiert. Der Junge überlebte tragischerweise nicht.
In der Mitteilung der Recklinghäuser Polizei informiert diese über den schrecklichen Unfall heute wie folgt:
„Der schwerstverletzte 11-jährige Junge, der am vergangenen Samstag gegen 21:00 h auf der Evinger Straße von dem Auto eines 19-jährigen Dortmunders erfasst wurde, ist am 02.07.2024 im Krankenhaus gestorben.
Die ersten Ermittlungen haben ergeben, dass der 19-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll und das Rotlicht einer Ampel missachtet haben könnte.
Das Polizeipräsidium Recklinghausen unterstützt die eigentlich zuständige Polizei Dortmund während der Fußballeuropameisterschaft und übernahm die Ermittlungen.
Zur Klärung des genauen Ablaufs des Geschehens wurden bereits am 29.06. umfangreiche Spuren durch ein Unfallaufnahmeteam gesichert. Zudem wurden am 02.07. vor Ort weitere Untersuchungen durch einen Sachverständigen vorgenommen.
Die Ermittlungen dauern an.“
Da saßen wieder die „guten“ im Amtsgericht. Verräter!
Ich hoffe, daß jetzt wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Verantwortlichen im Amtsgericht ermittelt wird!
Da wird gar nichts. „ermittelt“, die Staatsanwaltschaften sind politisch weisungsgebunden.
„Weisungsgebundenheit. Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden.“
Das „auf freiem Fuß“ lassen bestimmter Tätergruppen hat Methode, man nennt es „Anarcho-Tyrannei“. *
Herzlich Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.
*Wenn der Staat tyrannisch das Leben der Bürger regelt und sie enteignet aber dennoch nicht bereit ist, grundlegende Schutzgesetze durchzusetzen.
Kann es sein, dass hier wieder nichts einen Sinn ergibt und man den Vorgang politisch umdeutet?
Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, dann hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt. Sie schreiben „unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden“.
D. h. der Staat hat also alles getan, um den vermeintlichen Täter festzusetzen, oder?
Also widersprechen Sie sich doch selbst, wenn sie ausführen, dass da nichts ermittelt wird und es Absicht des Staates war, die Person auf freiem Fuß zu setzen.
Es ist schlicht ein Schauspiel, ein Haftbefehl wird beantragt in dem Wissen, das die Vollstreckung ohnehin nicht vollzogen wird. Man ist also raus aus der Verantwortung und das hohe Beamte und vor allem Staatssekretäre oder gar Minister daraus Konsequenzen erwachsen, ist quasi Null (Siehe Coronapolitik, Steuermittelverschwendung etc).
In dieselbe Kerbe schlägt auch dieser Fall:
https://rundblick-unna.de/2024/07/10/18-jaehrige-soll-im-em-quartier-in-kaiserau-missbraucht-worden-sein-albaner-darf-zurueck-in-die-heimat-fliegen/
Wenn ein paar angetrunkene Teenager auf Sylt etwas unpassendes singen, gibt es reichlich Staatsrepression (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/lamour-toujours-sorgt-fuer-mehr-als-360-polizeieinsaetze/) und wenn Ausländer hier schwerste Gewalttaten wie Vergewaltigung und Mord (Ich nenne es Mord, weil so schon geurteilt wurde. (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-muenchen-i-raser-nach-tod-eines-14-jaehrigen-wegen-mordes-verurteilt) begehen, können sie sich im Anschluss ungestraft ins Ausland zurückziehen. Das ist die sog. Anarcho-Tyrannei und sie können sich sicher sein, das es quasi täglich Schlimmer wird, der molekulare Bürgerkrieg hat längst begonnen.
Das ist eine sehr seltsame Antwort, da sie keine Fakten und nur Spekulationen enthält und komplett andere Sachverhalte vermischt und auch den Fehler des ersten Kommentares nicht erklärt.
Schönen Dank für diesen überflüssigen Versuch einer Antwort.
Danke, Wilhelm Winterhof. Genau so ist es.
Nein, so ist das nicht. Verstehendes Lesen im Kontext tut Not.
Erst kommt der Kommentar/die Aussage von Sebastian.
Darauf die Antwort von M.B. Die war ironisch, eher zynisch gemeint. Das weiß MM aber nicht und so folgt die Antwort MM an MICH. Seine Ausführungen richten sich an MEINEN Kommentar!
Nicht generell auf den Artikel, schon gar nicht an Sebastian. Er hat auf „Antwort“ unter MEINEM Kommentar geklickt.
Allerdings weiß ich das alles schon was er schrieb, was er aber nicht wissen kann.
Nun kommt Wilhelm Winterhoff mit einer Antwort an MM, in der er so tut, als hätte Max Mustermann in seiner ersten Antwort auf Sebastian geantwortet und nicht auf mich. Weil er offenbar nicht verstanden hat, daß man unten generell auf den Artikel, aber auch auf jede einzelne Antwort antworten kann, was dann im Kontext andere Zusammenhänge ergibt.
Und nun kommt der „Leser“, hat den Kommentar-Faden in seinem Ablauf anscheinend gar nicht verstanden und setzt noch einen Klops drauf.
Zudem war die erste Antwort von Wilhelm Winterhoff auch inhaltlich von Unverständnis geprägt. Zitat:
„D. h. der Staat hat also alles getan, um den vermeintlichen Täter festzusetzen, oder?“
Hätte er den Eingangsartikel gelesen und verstanden, hätte er gewußt, daß „der Staat“ in Persona eines Richters den Täter ins Ausland flüchten ließ. Wenn das in seinem Verständnis „alles getan“ sein soll, erklärt das natürlich auch so Einiges…
Wobei MM natürlich völlig richtig liegt. Aus dem Grunde der fehlenden Rechtsstaatlichkeit wurden auch schon Auslieferungsanträge der deutschen Justitz abgelehnt und der EU-Gerichtshof hat auch schon entsprechend geurteilt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den „Mannesmann Prozeß“.
Während in Italien niemand legal einen Staatsanwalt bei Ermittlungen gegen zB die Mafia zurückrufen kann, sind die Staatsanwälte in unserem Land Weisungsuntergebene der Politik.
Das ist aber nichts Neues, auch nicht irgendwie geheim.
Nur wollen manche Landsleute Fakten, die sie nicht sehen wollen, einfach wegleugnen.
Ach ja, mindestens ein deutscher Staatsanwalt wollte trotzdem mal weiter ermitteln. Es ging um Korruption bei Waffendeals, er ermittelte gerade gegen F.J.Strauß. Buback hieß der Staatsanwalt…