Mittelstandsvereinigung Kreis Unna gegen „Überbietungswettbewerb“ beim Mindestlohn: „Davon profitiert vor allem der Staat“

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Foto: ©A. Reichert

„Kein politischer Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn!“ Das fordert die CDU-nahe Mittelstandsvereinigung (MIT), Kreisverband Unna.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, den Mindestlohn schrittweise auf 15 Euro zu erhöhen.
Dazu erklärt Uta Leisentritt, Vorsitzende der MIT Kreis Unna:

Uta Leisentritt, Vorsitzende der MIT Kreis Unna

„Lohnfindung gehört nicht in die Politik oder auf Wahlplakate. Bei der Einführung des Mindestlohns waren sich alle Parteien
einig, dass der Mindestlohn nicht zum politischen Spielball werden darf.

Dafür wurde die Mindestlohnkommission ins Leben gerufen. Diesen Konsens bricht Olaf Scholz jetzt auf – zum zweiten Mal nach 2022.

Sein Wortbruch ist ganz offenkundig die Antwort auf schlechte Umfragen.“

Wenn Olaf Scholz etwas für die arbeitende Bevölkerung tun will, dann solle er die Steuer- und Abgabenlast senken, fordert Uta Leisentritt.

Wenn der Mindestlohn von 12,41 auf 15 Euro steigt, müssten Beschäftigte 62 Prozent mehr Lohnsteuer zahlen. Das zeigt: Von einer Mindestlohnerhöhung profitiert in erster Linie der Staat.“

Zudem stellte Leisentritt klar: „Die Mindestlohnkommission muss bei ihrer Entscheidung eine Gesamtabwägung treffen: Dazu gehören neben der Tarifentwicklung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Sicherung von Arbeitsplätzen.“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich nach eigener Darstellung „für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.

PM MIT Kreis Unna

1 KOMMENTAR

  1. Frau Uta Leisentritt von der CDU nahen MIT Unna im Januar 2022:

    „Auch in Zukunft werden sich einige Arbeitnehmer leider nicht impfen lassen. Jeder Betrieb, der sich für 2G entscheidet, muss diese dann auch freistellen können – ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung.“

    https://rundblick-unna.de/2022/01/29/mit-betriebe-sollen-ungeimpfte-mitarbeiter-ohne-anspruch-auf-lohnfortzahlung-freistellen-duerfen/

    Diese Forderung fand ich damals ziemlich brutal gegenüber den Arbeitnehmern. Sie hätte Millionen Mitbürger betroffen. Da kann man es sich schon etwas vorstellen, wie es möglicherweise im Unternehmen von Frau Leisetritt zugeht.

    Wie viele Impfungen gegen Corona man inzwischen haben muß, damit man durchweg auf dem laufenden geblieben ist, das weiß ich gar nicht. Die Trennung durch G-Regeln war damals auch sinnlos, weil sich schnell herausgestellt hat, daß geimpfte letztendlich den Virus genauso verteilt haben wie ungeimpfte.

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