P+R-Parkplatz hinter AOK in Unna an zwei Tagen nur eingeschränkt nutzbar

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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot. Im eingeschränkten Halteverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Beim absoluten Halteverbot - hier im Bild - ist das Halten generell verboten. (Foto Rinke)

Mitte nächster Woche fallen in Unna temporär einige Parkplätze weg:

Der P+R-Parkplatz an der Bergischen Straße (hinter der AOK) ist am Dienstag, 14. Mai, und Mittwoch, 15. Mai, nur eingeschränkt nutzbar. Darauf weist die Stadt Unna hin.

„Der Grund: Die Stadtbetriebe Unna haben für die beiden genannten Tage Baumpflege- und Reinigungsarbeiten geplant.“

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Am 14. Mai wird deshalb zunächst eine Hälfte des Parkplatzes gesperrt, am 15. Mai dann die andere Hälfte.

PM Stadt Unna

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