Wohnungsloser kann 5300 Geldstrafe nicht zahlen – und kostet den Steuerzahler nun 56.700 Euro Haftunterbringung

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Foto: Pixabay

Mit fünf Haftbefehlen ließ die Dortmunder Staatsanwaltschaft nach einem 40-jährigen Wohnungslosen fahnden, den am heutigen Morgen (1. März) um kurz nach 8 Uhr im Hauptbahnhof Dortmund eine Bundespolizeistreife kontrollierte – und sofort festnahm. Sein Wohnsitz ist für ein komplettes Jahr gesichert.

Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann erstmals im April 2019 wegen Erschleichens geringwertiger Leistungen in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Weitere rechtskräftige Verurteilungen wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen (Schwarzfahrens) folgten in den Jahren 2020, 2021 und 2022.

Da der wohnungslose Deutsche bisher weder die geforderte Summe in Höhe von insgesamt 5225 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Festnahme ausgeschrieben.

Auch jetzt konnte er – wenig überraschend – diese hohe Geldstrafe nicht entrichten, so dass er verhaftet wurde. Anschließend brachten ihn die Bundespolizisten für voraussichtlich 366 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Versorgung eines Gefangenen in einer JVA kostet laut NRW-Justizministerium durchschnittlich 155 Euro am Tag. Die nicht gezahlte Geldstrafe dieses Obdachlosen in Höhe von rund 5300 Euro bezahlt der Steuerzahler somit mit mehr als dem Zehnfachen – mit 56.730.

6 KOMMENTARE

  1. Naja man kann sicher über die Verhältnismäßigkeit Streiten. Aber diese beiden Zahlen haben miteinander nichts zu tun. Bei allen Verbrechen wäre es ja auch günstiger die Leute einfach nicht einzubuchten.

    • Man kann aus unserer Sicht sehr wohl darüber diskutieren, inwieweit es aus ökonomischer UND erzieherischer Sicht Sinn macht, jemanden, der aus finanziellen Gründen seine Geldstrafe nicht aufbringen kann, für ein Jahr und die zehnfache ausstehende Summe dem Steuerzahler aufzubürden. Welchen Sinn soll diese Ersatzhaft haben? Glaubt man, der Mann fährt danach nie wieder schwarz? Es wäre aus unserer Sicht überfällig, Leistungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen.

        • Genau darum steigen die Schwarzfahrdelikte Jahr um Jahr. Es schreckt eben gerade nicht ab, verursacht lediglich horrende Kosten für den Steuerzahler.

        • Die Abschreckung funktioniert ja gerade nicht, Sebastian. Sonst würden die Zahlen der Schwarzfahrten kaum Jahr für Jahr steigen.

  2. … Na ja, sollte man Straftäter jetzt straffrei ausgehen lassen, weil Gefängnishaft Geld kostet?
    Schutz der Gesellschaft und Abschreckung potentieller Täter kosten. Bei Lebenslänglich für Mord wird es noch teurer. Ginge es nur um die Kosten für die Sühne, ließen sich diese durch Kugel, Strick oder Zwangsarbeit reduzieren.

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