Junge Mädchen belästigt und „Schussbewegung“ auf Polizisten: 23-Jähriger randaliert final und kündigt weitere Straftaten an

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Symbolbild Pixabay

Bevor er die Wache wieder verließ, kündigte er noch weitere Straftaten an.

Mit einem hochaggressiven Randalierer und Belästiger bekam es am gestrigen Morgen (25. Februar) die Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof zu tun.

Eine Streife wurde 06:45 Uhr früh auf den 23-Jährigen aufmerksam. Augenscheinlich mit Alkohol und anderen Drogen berauscht, belästigte er zwei junge Mädchen. Auf die wiederholte Forderung der 15- und 17-Jährigen, ihn in Ruhe zu lassen, reagierte der Mann nicht.

Die Polizisten schritten ein. Sie forderten den 23-Jährigen auf, sich auszuweisen. Er dachte gar nicht daran, sondern begann aggressiv mit den Beamten zu diskutieren.

Dann deutete er mit seiner Hand eine Schussbewegung in Richtung der Polizisten an und versuchten unmittelbar darauf, sich die Waffe eines Beamten zu greifen. Das konnte verhindert werden.

Die Uniformierten durchsuchten den in Münster gemeldeten Gambier und fanden einen kleine Menge Marihuana. Einen Platzverweis ignorierte er trotz mehrfacher Wiederholung.

Also wurde er zur Bundespolizeiwache gebracht. Dagegen wehrte er sich erbittert, sperrte sich gegen die Laufrichtung, versuchte sich aus den Griffen der Beamten zu lösen.

Anschließend randalierte er in den Wachräumen und trat gegen eine Tür.

Nachdem sich der junge Afrikaner etwas beruhigt hatte, entließen ihn die Bundespolizisten und begleiteten ihn zu seinem Zug nach Münster. Auf dem Weg beleidigte er die Einsatzkräfte erneut mehrfach und kündigte weitere Straftaten an.

„Auch hier zeigte er erneut auffälliges und sprunghaftes Verhalten“, schildert Polizeisprecherin Anne Rohde.

Am Bahnsteig trat der 23-Jährige aggressiv gegen den abfahrbereiten Zug, woraufhin der Zugbegleiter kurzerhand die Mitnahme verweigerte.

Zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die Uniformierten den 23-Jährigen schließlich vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam der Polizei Dortmund. Ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung und Nötigung wurde eingeleitet.

Von Untersuchungshaft wird in der Polizeimeldung nichts erwähnt. Dafür müssen, wie wir oft erwähnt haben, „besondere Voraussetzungen“ vorliegen, die hier offenbar als nicht erfüllt gesehen wurden:

  • Untersuchungshaft ist nur möglich, wenn ein dringender Tatverdacht besteht.
  • Außer bei Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag muss einer der folgenden Haftgründe vorliegen: Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, die Gefahr weiterer Straftaten.
  • Voraussetzung für eine U-Haft ist ein Haftbefehl oder ausnahmsweise eine vorläufige Festnahme bis zum nächsten Tag.
  • Keine Angaben ohne Strafverteidiger – in vielen Fällen kann mit anwaltlicher Hilfe noch am Tag der Festnahme eine Entlassung erreicht werden.

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