Zwei schwere E-Scooter-Unfälle auf dem Hellweg: 13-Jähriger schwer verletzt – 67-Jähriger stürzt bei voller Fahrt und bleibt regungslos liegen

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Zwei schwere Unfälle mit E-Scootern sind am Samstag, 10. 2., auf dem Hellweg in Dortmund passiert. Beide Opfer trugen augenscheinlich selbst Schuld.

Auf dem Wickeder Hellweg/Ecke Wickeder Straße (Tapetengeschäft) missachtete gegen 21:25 Uhr ein 13-Jähriger eine rote Fußgängerampel. Er fuhr mit seinem E-Scooter, auf dem noch eine 15-Jährige mitfuhr, auf die Fahrbahn – wo er dann unmittelbar mit dem Auto eines 19-Jährigen zusammenprallte.

Der Junge wurde voll erfasst, krachte erst auf die Motorhaube und dann auf die Windschutzscheibe.

Seine Sozia, eine verbotswidrig mitfahrende 15-Jährige, blieb äußerlich unverletzt, weil sie sich noch rechtzeitig mit einem Sprung zur Seite retten konnte. Sie erlitt aber einen Schock.

Die Fahrbahnseite, auf der der Unfall geschah, blieb mehrere Stunden lang komplett gesperrt. Der Verkehr wurde währenddessen abwechselnd über die Gegenfahrbahn abgeleitet.

Dies war nicht der einzige schwere Unfall mit einem E-Scooter am Wochenende:

Ebenfalls am 10. Februar spätabends gegen 23:20 Uhr fanden Zeugen einen 67-jährigen Mann, der regungslos auf dem Gehweg des Brackeler Hellwegs lag. Ersten Ermittlungen zufolge war der Mann stark alkoholisiert auf dem Gefährt unterwegs gewesen und dann bei voller Fahrt gestürzt.

Auch er erlitt Verletzungen.

Die Polizei Dortmund warnt in diesem Zusammenhang erneut vor der missbräuchlichen Nutzung von E-Scootern. Diese gelten im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Kraftfahrzeuge.

„Somit werden Verstöße so geahndet werden, als säßen Sie am Steuer eines Autos.

Sparen Sie sich das Geld, den Ärger und schützen Sie Ihre Gesundheit. Bitte fahren Sie ausschließlich nüchtern, vorrausschauend und angepasst. So können Sie Stürze und einen möglichen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden. Obendrein ist es auch verboten, einen Sozius auf dem Scooter zu befördern.

Wenn Sie also dieser Tage auf einer Karnevalsparty unterwegs sind und Alkohol trinken: Bitte nehmen Sie danach ein Taxi, lassen Sie sich abholen oder machen Sie sich zu Fuß, am besten in einer kleinen Gruppe, auf den Heimweg.

Eines geht aber auf gar keinen Fall: Nehmen Sie nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil. Damit gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.“

Quelle Polizei Do

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