Nachfrage nach „Bildung und Teilhabe“ sprunghaft gestiegen: Kreis muss telefonische Erreichbarkeit einschränken

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Foto: Symbolfoto ©A. Reichert

Mehr Menschen erreicht – Mitarbeiter ausgelastet:

So titelt die Kreisverwaltung Unna eine weitere Ankündigung, in der sie die Einschränkung ihrer Erreichbarkeit ankündigt.

So beantragen immer mehr junge Menschen Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Im August 2022 sind 3.186 Anträge eingegangen, ein Jahr später waren es 5.712. Aufgrund der hohen Nachfrage musste die telefonische Erreichbarkeit jetzt eingeschränkt werden.

„Es ist toll, dass wir mit den Bildungs- und Teilhabemitteln mehr Menschen erreichen und so noch mehr Teilhabe ermöglichen können“,

so Janina Schölzel, Sachgebietsleiterin Bildung und Teilhabe. „Der Anstieg hängt vermutlich auch mit der Einführung der neuen UpdateCard ICH 2.0 im Juni 2022 zusammen, mit der viel einfacher abgerechnet werden kann.“

Telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt
Viele Neuanträge bedeuten allerdings auch mehr Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sodass die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt werden muss.

Die neuen Erreichbarkeiten sind:

Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 13 bis 16.30 Uhr.

Viele Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket werden unter www.familienportal.de/but beantwortet. Infos zur UpdateCard ICH 2.0 gibt es unter www.kreis-unna.de/but. – Quelle PM Kreis Unna

Bildung und Teilhabe: Was ist das?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. „Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten“, so die Bundesregierung.

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.

Weitere Infos gibt es HIER

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