25.000 € jährlich für private Lastenräder: Fördertopf der Stadt Unna noch gut gefüllt

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Lastenrad "ULF". - Foto ADFC Unna

Die Kreisstadt will „den Radverkehr in der Stadt weiter steigern“. Sie hat beobachtet:

„Wenngleich schon heute einige Lastenfahrräder im Stadtgebiet unterwegs sind, wird doch gerade für Einkäufe, Kinder- und Lastentransporte häufig noch auf das private Kfz zurückgegriffen.

Durch die anteilige Förderung für Lastenfahrräder sowie Lasten- und Kinderanhänger schafft die Stadt nun einen Anreiz für Privatpersonen, verstärkt diese umweltfreundlichen Verkehrsmittel anstelle von KfZ einzusetzen.“

Ist das bisher gelungen?

Am 14. September vergangenen Jahres verabschiedete der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität die Förderrichtlinien. Seit dem 1. Oktober 2022 können nun Unnaer Bürger einen Förderantrag auf Bezuschussung stellen.

Die Förderung galt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Ein wirklicher Run auf den Lastenrad-Fördertopf hat bislang allerdings nicht eingesetzt.

So wurde, wie unsere Redaktion auf Nachfrage bei der Stadtpressestelle erfuhr, bisher nur knapp die Hälfte eines Jahresförderetats abgerufen.

Bisher (Stand: 4. Oktober 2023) wurden laut Stadt 33 Anträge im Rahmen des Lastenradförderprogramms gestellt.

Davon entfallen 22 Anträge auf Elektro-Lastenfahrräder, ein Antrag auf ein „normales“ Lastenfahrrad und 10 Anträge auf Lastenanhänger.

„In Summe wurden dafür bisher rund 13.000 Euro ausgezahlt.“

Nicht abgerufenes Fördergeld fließt übrigens nicht zusätzlich in den Topf des kommenden Jahres, sondern dieser enthält wieder die vom Rat beschlossene Summe und nicht mehr.

Beantragen können diese Förderung nur volljährige Personen mit Erstwohnsitz in Unna.

Der Fördertopf ist pro Jahr mit 25.000 Euro gefüllt.

Mit dieser Förderung wollen wir die Mobilitätswende in unserer Stadt weiter voranbringen. Sie ist ein guter Baustein, um den Radanteil in unserer Stadt zu erhöhen und unsere Ziele im Hinblick auf den Klimaschutz zu erreichen“,

glaubte der damalige 1. Beigeordnete Jens Toschläger, seit Februar dieses Jahres Beigeordneter in Bergkamen.

Gefördert werden Investitionen in werksneue Lastenräder und Fahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Die Lastenräder müssen:
– über Aufbauten zum Transport verfügen und
– über ein Mindest-Transportvolumen von 1 Kubikmeter verfügen oder
– eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben.

Die Anhänger müssen
– gemäß den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 15918 gefertigt worden sein und
– eine Zuladung von mindestens 20 Kilogramm haben.

Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb in einem Fahrradfachhandel. Der Kauf im Onlinehandel wird nicht gefördert.

Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf drei Jahre begrenzt wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragsstellenden vertraglich vereinbart wird (Eigentumsübertragung).

Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n) / geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmennummer sicherzustellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Mietkäufe.

Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer mit folgenden Höchstgrenzen:

  • elektrisch unterstütze Lastenfahrräder 800 Euro,
  • muskelkraftbetriebene Lastenfahrräder 400 Euro,
  • Fahrradlastenanhänger/Fahrradkinderanhänger 100 Euro.

Die weiteren Vorgaben entnehmen Interessierte der Förderrichtlinie auf der Homepage der Stadt Unna: https://www.unna.de/fileadmin/stadt/dokumente/Aktuelles/Foerderrichtlinie_Lastenrad_vom_14.09.2022__002_.pdf

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