Kitas, Schulen, Feuerwehrhaus: Was soll der Unnaer Eissporthalle folgen?

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Die Eissporthalle Unna ist Geschichte, was wird ihr folgen? In den nächsten beiden Wochen soll die Politik dafür die Weichen stellen. Die grundsätzliche Entscheidung haben die Ratsfraktionen bereits getroffen.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss Mitte September, das Grundstück der ehemaligen Eissporthalle für Feuerwehr, Kitas oder / und Schulen vorzuhalten.

Dafür muss jetzt der Bebauungsplan geändert werden.

Heute (18. 10.) liegt das Thema dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor, am Donnerstag, 19. 10., dem Haupt- und Finanzausschuss, und eine Woche später entscheidet final der Rat.

Im Juni 2018 hatte der Rat bekanntlich beschlossen, die Eishalle abzureißen und das Gelände für Wohnbebauung neu zu nutzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hob den Beschluss in puncto Wohnungsbau jedoch vor 4 Wochen auf.

Denn die Stadt betonte den Bedarf für soziale Infrastruktur.

Derzeit wird der Boden für die Einsaat einer Blühwiese als Zwischennutzung vorbereitet.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Feuerwehr, Schule, Kindertagesstätte) zu schaffen, ist in dem Bereich zwischen Hammer Straße, Ligusterweg und Bergenkamp ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Unna Nr. 156 „Bergenkamp“ im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel.

Der Bebauungsplan soll im „Normalverfahren“ aufgestellt werden, heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung. Bestandteil der Planung ist somit auch eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden.

Zudem werden die klimarelevanten Auswirkungen der konkretisierten Planung beleuchtet.

Marode Schulen, unzureichende Feuerwehrgebäude, zu wenige Kitas:

Am 11. September stellte die Stadt der Politik erstmals ihre Vorstellungen von der künftigen Nutzung des Eishallengeländes vor. In den Ausführungen hieß es:

„Insbesondere der Brandschutzbedarfsplan … nimmt das Grundstück für eine Nutzung als möglicher neuer „Standort Nord“ in den Blick. Die Lage wäre zum einen günstig, um die Zeitvorgaben der Schutzziele einzuhalten, zum anderen aber auch wegen der guten Erreichbarkeit mit Privatfahrzeugen für anrückende Einsatzkräfte des Ehrenamts.

Bedarfe bei weiterführenden Schulen zeichnen sich ab

Zudem … zeichnen sich zusätzliche Bedarfe bei den weiterführenden Schulen ab, etwa durch die Rückkehr zu G9 an Gymnasien, Inklusion sowie moderne pädagogische Konzepte.

Zugleich sind einige Gebäude weiterführender Schulen in Unna aufgrund erheblicher Sanierungsbedarfe als baulich abgängig einzuschätzen, wobei die Errichtung von standortgleichen Ersatzneubauten im laufenden Schulbetrieb mit erheblichen Herausforderungen verbunden wäre.

Geschwister-Scholl-Gymnasium Unna (GSG). Foto S. Rinke RB

Das Grundstück am Ligusterweg 5 liegt in unmittelbarer Nähe zu vorhandenen Schulen (Geschwister-Scholl-Gymnasium, Werner-von-Siemens-Gesamtschule, Sauerland-Hellweg-Kolleg, Förderzentrum, Berufsschulen) und zu gemeinsam nutzbaren Einrichtungen, den Sporthallen und dem Hallenbad.

Bei Königsborn handelt es sich sowohl um den bevölkerungs- als auch um den schülerreichsten Ortsteil von Unna. Darüber hinaus besteht eine gute ÖPNV-Anbindung durch Buslinien und Nähe zum Bahnhof, so dass Schülerverkehre gut abgewickelt werden können.

Weiterhin hohe Bedarfe für Kindertagesbetreuung

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung wurden in Königsborn in erheblichem Umfang modulare Kitas als kurz- bzw. mittelfristige Übergangsbauwerke errichtet.

Die so geschaffenen Kapazitäten sind in den nächsten Jahren durch Neubauten langfristig abzusichern.

Symbolbild – Quelle Pixabay

Für eine Nutzung des Grundstücks als Kita-Standort spricht neben der Bevölkerungsentwicklung im Sozialraum Königsborn/Afferde, die weiterhin hohe Kita-Platzbedarfe mit sich bringt, insbesondere die Nähe zu den geschaffenen Übergangs-Kitas sowie die gute Erreichbarkeit auch aus der Innenstadt.

….

Wohnbebauung lässt sich dagegen ohne Abstriche an der Wohnqualität auch an anderen Stellen im Stadtgebiet realisieren – im Zuge der Entwicklung des Viktoriageländes nach derzeitiger Planung sogar in unmittelbarer Nähe.

Die Entscheidung obliegt letztlich dem Stadtrat, der das nächste Mal am Donnerstag, 26. Oktober 2023, zusammentreten wird.

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