Antrag auf Tempo 30 auf Massener Straße – und möglichst im gesamten Stadtgebiet Unna

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Symbolbild / Archiv RB

Tempo 30 bleibt ein Dauerthema in Unna. Für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobiliät am kommenden Mittwoch, 16. August, liegt der Politik ein weiterer Antrag für eine Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet vor, diesmal kommt er aus der Bürgerschaft.

„Mit Schreiben vom 05.07.2023 beantragen Frau Wißelmann und Herr Wördenweber die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Massener Straße im Bereich zwischen dem CKU-West und Beethovenring“, teilt die Stadt in ihrer Vorlage mit.

„Ebenso wird angeregt, die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet auf 30 km/h anzupassen.“ 

Schon der Deutsche Städtetag hat dieses Jahr wie berichtet grundsätzlich 30 in Innenstädten gefordert.

Bei den in Unna tonangebenden Grünen läuft die kommunale Vertretung damit offene Türen ein.

Zusammen mit ihrem Projektpartner CDU und zuvor mit der SPD hat sie in Unna bereits im Zuge des „Lärmschutzaktionsplanes“ auf zahlreichen Hauptstraßenabschnitten in Unna Tempo 30 rund um die Uhr durchgesetzt, auf der Friedrich-Ebert-Straße komplett.

Die Fraktion WfU beantragte jüngst, diese Lärmschutz-30er-Regel nur noch auf die Abend- und Nachtstunden zu beschränken, etwa nach Vorbild von Kamen.

Damit stieß „“Wir für Unna“ auf große Zustimmung bei unserer Leserschaft, politisch hingegen ist der Vorschlag nicht mehrheitsfähig.

Doch bisher bleibt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) bei seinem grundsätzlichen Nein zu generellem Tempo 30 in Innenstädten.

In den Städten gibt es nicht nur innerstädtischen Verkehr, sondern auch Durchgangsverkehr.“

Denn auch die Interessen der Menschen seien betroffen, die durchfahren müssen“, sagte der Minister auf Presseanfragen.

Ende Januar hatte etwa der Deutsche Städtetag gefordert, dass Kommunen stadtweit Tempo 30 eigenmächtig einführen dürfen. Der kommunale Spitzenverband unterstützt die Initiative „Lebenswerte Städte“ aus Hunderten Kommunen, die sich dafür einsetzt, dass Kommunen dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h innerorts festlegen können. Dieser Initiative hat sich auch die Stadt Unna angeschlossen.

Bekanntlich haben die politische Mehrheit und die Stadtverwaltung der Kreisstadt aber ohnehin schon auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mit Durchgangsverkehr Tempo 30 durchgesetzt, und zwar aufgrund einer EU-weiteren Lärmschutzrichtlinie.

Die Bewohner der betreffenden Straßen wurden dazu nicht befragt.

So zieht sich inzwischen eine 5 km lange Tempo 30-„Lärmschutzstrecke“ komplett vom Kreishaus bis zur Stadtgrenze Kamen, entlang der kompletten Friedrich-Ebert- und Kamener Straße – wo zugleich in der Luft die Flugzeuge des nahen Airports Dortmund einherdonnern.


Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel aus SPD, Grünen und FDP heißt es zum Thema:

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“ Und weiter: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“

1 KOMMENTAR

  1. Das Thema „Tempo 30“ im innerstädtischen Bereich polarisiert seit Jahren.

    Damit eines klar ist: Ich persönlich wäre aus einer Vielzahl von guten Gründen, die man nicht immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen muss, für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Innenstädten.

    Zumindest plädiere ich dafür, dass die Kommunen diese Frage für sich selbst beantworten dürfen. Die zurzeit bestehende Gesetzeslage gibt diese Lösung aber leider nicht her. Auch diese Tatsache muss man als Demokrat ertragen können.

    Also gehts im Kern weiter wie bisher. Man nehme einen mehr oder weniger guten Grund (z.B. Lärmschutz, schutzwürdige Bereiche) und ordne Tempo 30 auf Teilabschnitten an. Macht man dies, sollte man das aber auch ehrlich tun. Ehrlich meint hier, dass die Straße baulich und optisch nicht den Eindruck einer „Stadtautobahn“ machen darf. Durch entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufbringung von Schwellen, Markierungen, Blumenkübeln pp., sollte das Schnellfahren nachhaltig unterbunden werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer regelmäßigen und flächendeckenden Überwachung der Geschwindigkeit. Eine Regel, die nicht überwacht wird, ist wirkungslos. Man muss sich schon entscheiden, was man wirklich will. Will man die Temporegel tatsächlich, oder will man die Befürworter nur durch das Aufstellen von Schildern beruhigen.

    Temporäre Lösungen bringen hier natürlich nichts. Wer sich an Tempo 30 nicht halten will, wird sein Verhalten nicht von der Tageszeit abhängig machen. Und für den Lärmschutz ist Tempo 30 gerade auch zur Nachtzeit interessant. Fazit: Zu Tempo 30 kann man unterschiedlicher Meinung sein. Führt man es aber ein, sollte es möglichst überall und durchgängig angeordnet sowie konsequent überwacht werden.

    Klaus Göldner

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