Radlerin prallt auf Radweg Morgenstraße vor ausfahrenden Pkw – Keine Polizei, „ich fuhr ja verkehrt herum“

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Der Radweg entlang der Morgenstraße in Unna. (Fotos Rinke)

Der Radweg entlang der Morgenstraße in Unna säumt die Straße zwischen der Fahrbahn und parkenden Autos. Das sorgt immer wieder für heikle Situationen und für Gefahren durch plötzlich geöffnete Autotüren.

Auch von Zufahrten ist die Straße samt Radweg gesäumt, und so passierte es am vergangenen Wochenende, dass ein ausfahrender Pkw-Fahrer eine gerade dort herradelnde Frau nicht rechtzeitig sah und sie mit dem Kühler erfasste.

Die Radfahrerin stürzte, rappelte sich sofort wieder auf. Sie verzichtete mit dem Hinweis darauf, dass ihr „bis auf einen heftigen Schreck nichts passiert“ sei, auf das Hinzuziehen der Polizei.

Ihre Begründung: „Dann krieg ich am Ende selbst Ärger.“ Denn sie hatte den Radweg entgegen die Fahrtrichtung benutzt.

 Tatsächlich ist bei einer polizeilichen Aufnahme eines solchen Unfalls die Klärung der Schuldfrage insbesondere im Hinblick auf die Schadensregulierung von großer Bedeutung. Denn prinzipiell gilt, dass die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers die Kosten desjenigen übernimmt, der Unfallgeschädigter ist.

Sobald der Unfallgegner wie in diesem Fall eine Teilschuld trägt, sieht die Sache zwar anders aus. Doch ist der Autofahrer hier grundsätzlich in der Verantwortung, betont der ADAC:

Bei Unfällen mit Radfahrern müssen Autofahrer generell auch ohne eigenes Verschulden für einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen. Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.

Das heißt, allein vom Betreiben eines Autos geht eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus. Dies führt zu einer sogenannten Gefährdungshaftung von einem Viertel bis zu einem Drittel.

Das ändert sich nur, wenn der Radfahrer einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Dazu wurde bei entsprechenden Gerichtsurteilen etwa das Queren einer Straße bei roter Ampel gezählt. Ob ein „schwerwiegender Fehler“ auch das Benutzen des Radwegs in falsche Richtung ist, müsste im jeweiligen Fall geklärt werden.

Versicherer raten trotzdem dringend dazu, bei Unfällen mit (möglichen) Personenschäden immer die Polizei hinzuzuziehen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Denn oft stellen sich Schmerzen erst einige Zeit nach einem Unfall ein und fällt erst zeitverzögert auf, dass man sich – anders als zuerst vermutet – doch Verletzungen zugezogen hat – möglicherweise sogar gravierende.

3 KOMMENTARE

  1. Ein für mich dringendes Thema, welches zusätzlich vom ADAC aufgegriffen werden sollte. Vielleicht kann er ja mal seine Mitglieder aufklären und in die Haftung nehmen:

    Man sollte vermehrt darauf hinweisen, das auf den meisten gemeinsamen Rad-und Fußgängerwegen grundsätzlich immer der Fußgänger Vorfahrt hat. Egal wo er hergeht. Auch auf dem Ruhrtalradweg. Dem größten Teil der Radfahrer, welche mit hohem Tempo und klingelnd wenige cm neben einem vorbei rasen, scheint das nicht bewußt zu sein.
    Selbst wenn man klingelt, hat man kein automatisches Vorfahrtsrecht!
    Das ist kein Spaß, wenn Radfahrer mit ihren mittlerweilen schweren Geräten auf einen teilweise 1,50 breiten Weg an einem vorbeirasen. Noch weniger, wenn man Kinder dabei hat oder einfach nur angeleinte Hunde.

    Bei Unfällen mit Fußgänger müssen besonders E-Radfahrer generell auch ohne eigenes Verschulden für einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen. Von einem schweren E-Bike mit hohem Tempo kann auch eine „Betriebsgefahr“ für Fußgänger ausgehen. Ein Radfahrer, der erwartet, das Autos Abstand von ihm halten, sollte dies auch selbst bei Fußgänger beherzigen.

  2. Müssten Fahrräder ein deutlich sichtbares Kennzeichen bekommen, damit sich viele Radfahrer mal an die STVO halten?
    Heute wieder genug Radfahrer gesehen, die rechter Hand steuern und linker Hand ihr Smartphone nutzen.
    Die Kennzeichen an E-Scootern sind einfach zu klein…

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