Kind in Horstmar von Mann angesprochen: „Soll ich dich nach Hause bringen?“

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Foto: ©A. Reichert

„Soll ich dich nach Hause bringen?“

Mit dieser Frage sprach am Freitag (30. Juni) ein Fremder ein Kind in Lünen-Horstmar an.

Der Junge rannte weg.

Zu Hause vertraute sich der Grundschüler seiner Mutter an. Diese meldete den Vorfall bei der Polizei („alles richtig gemacht“, lobten die Beamten) und bat unsere Redaktion um Verbreitung der Warnung.

„Mein Sohn wurde am Freitag in Lünen-Horstmar auf dem Heimweg von der OGS von einem Mann angesprochen: „Soll ich dich nach Hause bringen?“.

Mein Sohn ist dann sofort weggerannt und der Mann lief ihm dann auch nicht hinterher. Es hat wohl auch jemand auf der anderen Straßenseite „Hey“ gerufen, um den Mann abzuschrecken.

Der Mann war wohl sehr groß (ca 1.90m), Glatze, kurzer Bart.
Das war auf der Preußenstraße, Höhe Nummer 48.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet.

Sollte jemand etwas Ähnliches beobachten, bitte im Akutfall 110 rufen. Meldung kann man auch bei der Polizei in Lünen an der Mersch machen – dort werden alle Hinweise dazu gesammelt.“

Für Lünen ist die Polizridirektion Dortmund zuständig. Sie sicherte der Mutter des Jungen zu, in der nächsten Zeit vermehrt Streife zu fahren.

Die Kreispolizei Unna vermeldete ihrerseits vor 2 Wochen einen Fall, in dem ein Mann vor einer Kita in Werne einen Jungen ansprach, ihn mit zu seinem Pkw nahm und ihm ein Eis gab.

Das erzählte der Junge später seiner Großmutter. HIER der Bericht

Hier Verhaltenshinweise der Polizei für Eltern.

3 KOMMENTARE

  1. Im letzen Jahr saß bei uns ein Kind an einer Kreuzung nahe der Schule ca. fünf Stunden wartend am Straßenrand. Vermutlich nicht abgeholt. Ich habe lange überlegt den Jungen anzusprechen um ihm evtl. zu helfen, ihn evtl. nach Hause zu fahren. Ich habe es nicht getan, weil ich Angst hatte mich verdächtig zu machen. Ich habe wohl noch einmal Glück gehabt!

    • In der Tat können die besten Absichten hinter dem Ansprechen eines Kindes stecken, es kann aber eben auch ganz und gar anders sein. Deshalb ist die Vorsicht von Eltern und die Bestätigung dessen durch die Polizei möglicherweise nachvollziehbar, Herr B.?

  2. Ich hätte schon lange vor den 5 Stunden die Polizei informiert. Schon, damit kein Drecksack die offensichtliche Lage des Kindes ausnutzt.

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