Neue Nachtfluggenehmigung: Diskussion im Unnaer Rathaus zu Erfolgsaussichten einer neuen Klage

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Flugzeug über Unnas Altem Markt. - Foto RB

Wie steht es mit den Erfolgsaussichten für eine neue Klage gegen Nachtflüge am Dortmunder Airport?

Darüber will die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) am kommenden Donnerstag, 29. Juni, mit interessierten Teilnehmern im Unnaer Rathaus diskutieren.

Die SGF erläutert die Hintergründe:

„Unmittelbar nach Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat die Bezirksregierung Münster eine neue Änderungsgenehmigung zur Durchführung von Nachtflügen erlassen. Damit wird unser beim Oberverwaltungsgerichts Münster erfolgreich im Januar 2022 erstrittenes Urteil erneut konterkariert.

(Rundblick berichteten HIER)

Die bisherige Salamitaktik geht also weiter und wir müssen uns klar werden, ob und wie wir tätig werden:

Gegen diese neue Änderungsgenehmigung können nur die bisherigen Kläger – stellvertretend für alle anderen Anwohner – Rechtsmitteln einlegen. Um die Erfolgsaussichten einer neuen Klage einzuschätzen zu können, ist eine Diskussionsrunde zwischen SGF-Vorstand, unseren Klägern und Vertretern der Stadt Unna am Donnerstag, 29. Juni 2023, 18:00 Uhr im Unnaer Rathaus geplant. Unser Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin wird per Video-Konferenz zugeschaltet.

Wer Interesse hat, sich hieran zu beteiligen, ist herzlichst eingeladen. Aus Gründen der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen ist eine vorherige Anmeldung bis Mittwoch, 28. Juni, erforderlich. Diese kann per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 erfolgen.


Verlagerung Landebahnschwelle droht – SGF bereitet Klageverfahren vor

Voraussichtlich wird auch in Kürze eine Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur beantragten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle erfolgen. Angesichts der bisherigen Genehmigungspraxis ist davon auszugehen, dass auch diesem Begehren des Flughafens gefolgt wird.

Die verfügbare Landestrecke aus Richtung Osten wird damit auf 2000 Meter verlängert. In der Folge wird der Landeanflug über Unna circa 15 Meter niedriger und für die Anwohner belastender durch eine Zunahme von Fluglärm und Wirbelschleppen mit der Gefahr für Gebäudeschäden stattfinden.

Wer sich hiergegen wehren möchte, sollte sich bei uns melden. Insbesondere Anwohner aus Unna-Massen, die entweder SGF-Mitglieder bereits sind oder aber dies werden wollen, unterstützen wir im Bedarfsfall sowohl inhaltlich aber auch hinsichtlich einer Abdeckung der Prozesskosten in einem möglichem Klageverfahren.

Betroffene Anwohner können sich per E-Mail an info@schutzgemeinschaft-fluglaerm.de, per Fax an 0231 – 35 13 72 oder per Telefon 0231 – 16 20 99 melden.

Mario Krüger
Vorsitzender Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna

3 KOMMENTARE

  1. Beim Lesen der Überschrift mußte ich gleich an den Trainingssatz für Spracherkennungsprogramme denken: „Wenn Fliegen fliegen, fliegen Fliegen Fliegen hinterher.“ was ein kleines „t“ doch ausmacht…;-)

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