25-Meter-Gespann mit Gelenkbus aus Fröndenberg auf Weg nach Polen in Siddinghausen gestoppt

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Das auf der Hauptstraße in Siddinghausen gestoppte Gespann. - Foto Polizei Unna

Das ging so nicht. Dieser Transfer in Richtung B1 und weiter nach Polen war gestern in Siddinghausen zu Ende.

Ein auffälliges, fast 26 Meter langes Gespann erweckte am 24. Mai zwischen Fröndenberg und der B1 die Aufmerksamkeit der Unnaer Polizei. Ein Abschlepp-Lkw befand sich zusammen mit einem nicht fahrbereiten Gelenkbus auf dem Weg nach Polen.

„Der Fahrer war jedoch nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, und das Gespann wies keinen gültigen Versicherungsschutz auf“, erklärt Polizeisprecher Bernd Pentrop die Knackpunkte.

Nach Angaben des Beifahrers war der Gelenkbus kürzlich in Fröndenberg erworben wordenund sollte nach Polen gebracht werden, um als Ersatzteilträger zu dienen. Da es sich jedoch nicht um einen regulären Abschleppvorgang handelte, sondern um ein nicht genehmigtes Schleppen, waren bestimmte rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt.

Dazu gehören unter anderem die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie ein Versicherungsschutz für den abgeschleppten Gelenkbus gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz.

Darüber hinaus besaß der Bus, der rechtlich als Anhänger gilt, kein Ausfuhrkennzeichen, was für den Transport zwingend erforderlich gewesen wäre.

„Und nicht zuletzt wurde die zulässige maximale Fahrzeuglänge von 18 Metern erheblich überschritten. Vor Ort ergab eine Messung eine Gespannlänge von 25,70 Metern“,

schildert der Polizeisprecher weiter: Gemäß den Vorschriften hätte das Fahrzeug auf einem Tieflader verladen und transportiert werden müssen.

Als Sicherheitsleistung musste der Fahrer eine Geldstrafe zahlen. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, das Gespann an der Kontrollörtlichkeit zu belassen, wurde es zurück nach Fröndenberg eskortiert und auf einem Firmengelände abgestellt.

Die örtliche Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen Verkehrsregeln und Genehmigungsvorschriften erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und das Wohl aller Verkehrsteilnehmer gefährden können. „Verkehrsteilnehmer werden daher aufgefordert, die geltenden Vorschriften und Regelungen stets einzuhalten, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.“

Quelle KPB Unna

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