Stadt verschickt Bescheide – Unnas Grundsteuer bleibt unter Top 3 im Kreis

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Symbolbild Vogelhaus_MeinFairMieter

Passenderweise ab Freitag, dem 13. 1., verschickt die Stadt Unna ihre diesjährigen Steuer- und Gebührenbescheide.

Rund 24.000 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben bekommen in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus. Ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2023 und ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln liegt dem Bescheid bei.

 Insgesamt werden in diesem Jahr rund 44,78 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (2021: rd. 45,40 Mio. €).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

Grundsteuer A                                           0,26 Mio. €

Grundsteuer B                                         19,53 Mio.

Summe Steuern                                      19,79 Mio. €

Grundsteuer B im Kreisvergleich

Mit 832 Punkten bei der für Immobilienbesitzer und Mieter wichtigen Grundsteuer B bleibt Unna auch 2023 unter den Top 3 im Kreis Unna.

Die höchsten Sätze erheben auch 2023 wieder

  • Bönen (940 v.H.), 
  • Schwerte (880 v.H.),
  • Unna (843 v.H.) und dicht dahinter
  •  Selm (825 v.H.), gefolgt von
  • Lünen (760 v.H.)

am wenigsten zahlen Grundeigentümer und Mieter

  • in Holzwickede (560 v.H.).

Im Mittelfeld finden sich

  • Fröndenberg (695 v.H.),
  • Kamen (690 v.H.),
  • Bergkamen (670 v.H.),
  • Werne (665 v.H.).

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler beträgt der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Deutschland aktuell 563 Prozent.

Gebühren in Unna:


Schmutzwassergebühren                          8,17 Mio. €
Niederschlagswassergebühren               10,44 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren                      1,01 Mio. €
Müllabfuhrgebühren                                 5,37 Mio. €
Summe Gebühren                                  24,99 Mio. €
  
Müllmarken:
Weiterhin werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 sind nach wie vor gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
 
Beratung:

 Für viele Anliegen können die Bürger das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen:

  • Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
  • An – und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
  • Erklärung zum Eigentumswechsel
  • Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)
  • Allgemeines Kontaktformular

Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät der Bereich Steuern:

A – Ka: 02303 103 – 266, Herr Tiede

Ke – Sch: 02303 103 – 267, Frau Treese

Se – Z: 02303 103 – 265, Frau Hinz

montags, dienstags, donnerstags  8.30-12.00/13.30-15.45 Uhr
mittwochs bis 12.00 Uhr, freitags bis  12.30 Uhr.

Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
02303 2003 – 28, Herr Niederheidt
02303 2003 – 83, Frau Willige-Schleep
02303 2003 – 92, Frau Hüffer
02303 2003 – 22, Herr Richter

Grundsteuerreform

Die Kreisstadt Unna erinnert noch einmal alle Grundstückseigentümer daran, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig, bis zum 31. Januar 2023 bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Alle wichtigen Informationen unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Dortmund-Unna ist unter der Rufnummer (0231) 5188-1959 zu erreichen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet und erhebt die Kreisstadt Unna die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Pressemitteilung Stadt Unna

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