Die Liebe zum vierbeinigen Gefährten spült den Kommunen jährlich Hunderttausende in die klammen Haushaltskassen. Post für Herrchen und Frauchen gibt es sb Freitag, dem 13. Januar, auch wieder in Unna.
Seit heute verschickt die Kreisstadt die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023. Sie rechnet wieder mit Einnahmen in Höhe von rund 520.000 Euro.
Mit 4760 gemeldeten Hunden ist die Zahl der bellenden Vierbeiner in der Kreisstadt allerdings 51 gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Im „Coronajahr“ 2022 war die Zahl um 153 Hunde gestiegen.
Die Steuersätze bleiben für das Jahr 2023 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:
1 Hund: 108 €
2 Hunde: pro Tier 120 €
3 und mehr Hunde: je Tier 132 €
Eine extra hohe Steuer für sog. gelistete Hunde (die lt. Landeshundeverordnung als besonders gefährlich eingestuft werden), erhebt die Stadt Unna – anders als viele Nachbarkommunen (z. B. Fröndenberg oder Bergkamen) – auch weiterhin nicht.
Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Rathauses telefonisch gerne zur Verfügung:
An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden über das Serviceportal (unna.de) entgegengenommen. Anträge können auch im Bürgerservice abgegeben werden.
Im Bereich Steuern sind die zuständigen Sachbearbeiter nach Zuständigkeit entsprechend des Anfangsbuchstabens des Nachnamens wie folgt zu erreichen:
Anfangsbuchstabe A-Ka: Herr Tiede, Rufnummer 02303/103-266
Anfangsbuchstabe Ke-Sch: Frau Treese, Rufnummer 02303/103-267
Anfangsbuchstabe Se-Z: Frau Hinz, Rufnummer 02303/103-265
Fragen zu den Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. besondere Auflagen, die Hundehalter bestimmter Hunderassen sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, beantwortet im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398.
Quelle Stadt Unna