Weitere 93 Neueingebürgerte im Kreis Unna – Ein Herkunftsland bleibt ganz vorn

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Archivfoto / Rinke

Im November und Dezember begrüßte der Kreis Unna wieder zahlreiche Neueingebürgerte.

Insgesamt 93 Frauen und Männer (88 im November, 5 im Dezember) aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern erhielten das Dokument, nach wie vor ohne größere Zusammenkunft. „Ein feierlicher Tag ist es dennoch für alle Betroffenen“, betont die Kreisverwaltung. Wie schon seit vielen Monaten sticht ein Herkunftsland besonders hervor.
 
Von den Neubürgern mit nun deutschem Pass kommen

  • 45 aus Syrien,
  • 17 aus der Türkei,
  • 4 aus der Ukraine,
  • je 3 aus dem Irak und aus Polen,
  • je 2 aus Afghanistan, Kasachstan, Ghana, Kuwait, Marokko, Nepal
  • und je eine Person aus Griechenland, Guinea. Italien, Kanada, Kroatien, Pakistan und Rumänien.
  • 2 Neubürger waren zuvor staatenlos.

Die neu Eingebürgerten wohnen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Selm und Werne.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

(Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf Einbürgerung. Möglich ist allerdings die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.)

Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit 8 Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland).

Einzelheiten in der Broschüre der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: „Wege zur Einbürgerung.

Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html

Schnellere Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft

Die von der Bundesregierung geplante schnellere Einbürgerung sorgt für politischen Streit. Ein Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht liegt jetzt vor.

Das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben lockert u. a. für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt: Einbürgerung soll künftig in der Regel nach 5 statt 8 Jahren möglich sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu in der Presse: „Ich wünsche mir, dass sich Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland willkommen und wirklich zugehörig fühlen.“

Dazu sollten sie auch wählen und für öffentliche Ämter kandidieren dürfen, wofür die Staatsbürgerschaft Voraussetzung sei.

Die Einbürgerung stärke auch die Integration. 

„Denn wer Deutsche oder Deutscher werden will, sagt Ja zum Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, zur Achtung des Grundgesetzes, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.“

 

 

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