Landender Flieger beschädigt Wohnhaus in Massen – Offener Brief der Schutzgemeinschaft an Bezirksregierung

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Eine Wirbelschleppe eines landenden Flugzeugs beschädigte am 10. Dezember 2022 dieses Haus in Unna-Massen. (Foto Schutzgemeinschaft Fluglärm)

Am Samstag, den 10. Dezember 2022, wurde morgens um ca. 08:05 Uhr durch eine landendes Flugzeug ein Wohnhaus in der Einflugschneise in Massen beschädigt.

Diese Information kam am Morgen des Heiligabend von der Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF).

Der Flieger – laut SGF „vermutlich eine Ryanair-Maschine“ – deckte das Dach eines Wohngebäudes an der Massener Dorfstraße teils ab und beschädigte das Haus.

Wenngleich der Flughafen sofort den Schaden anerkannte und die Schadensregulierung zusagte, kann dies, so die Fluglärmgegner, „nicht als Bagatelle abgetan werden“:

Der Vorfall zeige eindeutig, dass die Problematik von niedrigen Überflughöhen sehr ernst genommen werden müsse. Insbesondere bei der geplanten Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle werde diese Höhe zunehmend kritisch – jeder Sicherheitspuffer sei unterschritten.

„Material- und speziell Personenschäden werden wissentlich und billigend in Kauf genommen.“

Es nütze im konkreten Einzelfall Betroffenen nichts, wenn sie zu den nur „0,6 pro 10.000 Landungen“ auftretenden Schadensfällen gehören, wie im April 2020 im Gutachten Gerz-Holzäpfel errechnet wurde – fälschlicherweise, so die Schutzgemeinschaft.

„Auch die späte Reparatur Ende Januar 2023 (also fast 2 Monate später) im konkreten Fall ist nicht akzeptabel, da Folgeschäden nicht auszuschließen sind.“

Fotos SGF

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna e.V. (SGF) hat daher einen offenen Brief mit Aufforderung einer Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster verfasst. Hier im Wortlaut zu lesen.

Flughafen Dortmund
Dachschaden am Wohnhaus Massener Dorfstr. XX in Unna durch Wirbelschleppe

Sehr geehrter Herr Müller,
am Samstag, den 10. Dezember 2022 um ca. 08:05 Uhr wurde durch eine landendes Flugzeug –
vermutlich eine Ryanair-Maschine- das Dach eines Wohngebäudes in der Massener Dorfstraße z.T. abdeckt. Darüber hinaus wurde die Dachrinne zum Teil abgerissen, das Vordach durch
herabstürzende Dachpfannen beschädigt sowie auf der Vorderseite des Wohngebäudes einzelne
Dachpfannen verschoben.

Personenschäden hat es glücklicherweise nicht gegeben.


Der Gebäudeschäden wurde vom Flughafen Dortmund ohne weitere Diskussionen anerkannt, mit der
Schadensbeseitigung wurde ein Dachdecker zulasten des Flughafens beauftragt.
Diese immer wiederkehrenden Gebäudeschäden sind der Tatsache geschuldet, dass ohne Rücksicht auf
die Betroffenen der Flughafen in einem bestehenden Wohnumfeld ausgebaut worden ist.
Anlässlich des Antrages des Flughafens zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle und damit
einhergehend eine Absenkung der jetzt schon geringen Überflughöhe über Unna-Massen um weitere
15,7 m bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Häufigkeit von Gebäudeschäden durch Wirbelschleppen:
    Vorbemerkung: In einem Schreiben der Stadt Dortmund vom 14.03.2011 an die Bezirksvertretung
    Aplerbeck führt Stadtrat Lürwer aus, dass Wirbelschleppen ein unvermeidbarer Bestandteil des
    Luftverkehrs sind. Allein im Jahr 2010 hat es drei Meldungen über Gebäudeschäden durch
    Wirbelschleppen gegeben, so Stadtrat Martin Lürwer.
    Im Gutachten Gerz-Holzäpfel aus April 2020 werden demgegenüber für den Zeitraum vom 31.08.2001
    bis zum 29.11.2008 lediglich acht vom Flughafen Dortmund gemeldete Wirbelschleppenvorfälle genannt.
    Aus der Anzahl der Anflüge über Unna-Massen von etwa 126.500 zwischen 2000 bis 2019 und den acht
    gemeldete Wirbelschleppenvorfällen ermittelt der Gutachter eine marginale Schadenswahrscheinlichkeit
    von 0,6 pro 10.000 Landungen.
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    1.1. Wieviel Schadensereignisse sind der Bezirksregierung als Luftaufsichtsbehörde für den Zeitraum
    von 2000 bis 2022 gemeldet worden. Es wird um eine jahrgangsweise Aufstellung gebeten.
    1.2 Inwieweit ist der Flughafen Dortmund verpflichtet worden, ihm zur Kenntnis gebrachte
    Wirbelschleppenvorfällen der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zu melden?
    1.3 In welchem Umfang werden Schäden an Markisen, Partyzelten oder Sonnenschirme erfasst?
    Wir bitten um eine jahrgangsweise Aufstellung für den Zeitraum von 2000 bis 2022.
    1.4 Wie stellt sich die Haftungsfrage bei durch Wirbelschäden ausgelöste Personenschäden dar?
    1.5 Inwieweit ist es mit dem Vorsorgeprinzip zu vereinbaren, dass Anwohner des Dortmunder
    Flughafens Dortmund durch herabstürzende Dachziegel sozusagen durch „unvermeidbare“
    Wirbelschleppen seit mehr als 20 Jahren gefährdet werden.
  2. Flugzeugtypen, Landegewicht: Wirkung auf Wirbelschleppen
    Vorbemerkung:
    Im Gutachten Gerz-Holzäpfel aus April 2020 zum Antrag auf Verlegung der östlichen Landebahnschwelle
    wurden als untersuchte Flugzeugtypen die B737 MAX8 mit einem Landegewicht von 69,3 Tonnen bzw.
    der A3221 NEO mit einem Landegewicht von 79,2 Tonnen zugrunde gelegt. Weiterhin wird im v.g.
    Gutachten ausgeführt, dass die Spitzenwerte der Wirbelschleppen beim A321 wegen seiner größeren
    Masse und der etwas geringeren Anfluggeschwindigkeit deutlich über den Werten der B737 liegen.
    Demgegenüber hatte die Bezirksregierung Münster seinerzeit festgelegt, dass in Dortmund Flugzeuge
    mit einem Maximalgewicht von 100 Tonnen starten dürfen.
    2.1 Gibt es für das zulässige Landegewicht andere Regelungen als die für das zulässige Startgewicht
    getroffene Regelung von 100 Tonnen und wenn ja, wie sehen diese aus?
    2.2 Sofern keine entsprechenden beschränkende Regelungen (Landegewicht ≤ 79,2 Tonnen) getroffen
    werden, bitten wir um Mitteilung, ob das Gutachten Gerz-Holzäpfel zur Ausweisung eines vergrößerten
    Wirbelerwartungsgebietes als Entscheidungsgrundlage herangezogen wird.
  3. Bestehende Wirbelschleppen-Vorsorgemaßnahmen
    Vorbemerkung:
    Im Gutachten Gerz-Holzäpfel aus April 2020 wird ausgeführt, dass der Flughafen für Gebäude im bereits
    bestehenden „Wirbelschleppenvorsorgebiet“ Vorsorgemaßnahmen wie z.B. das Verklammern von
    Dächern, getroffen hat.
    3.1 Wir bitten um Mitteilung, ob diese Vorsorgemaßnahmen flächendeckend für alle Gebäude im
    Wirbelschleppenvorsorgegebiet umgesetzt worden sind.
    3.2 Sofern dies nicht erfolgt ist, bitten wir um Mitteilung, wie Personen gegen herabstürzende Teile wie
    Dachpfannen, Regenrinnen etc. geschützt werden.

Pressemitteilung: Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna


Mario Krüger
Vorsitzender Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna

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