In seiner letzten Ratssitzung dieses Jahres hat der Stadtrat Unna heute (15. Dezember) eine umfangreiche Tagesordnung vor der Brust. Unter vielem anderem – etwa der Zurückführung der Stadtbetriebe unters Dach des Rathauses – geht es auch um die Neubebauung der Viktoria-Brache zwischen Viktoria- und Hammer Straße.
Dort ist wie berichtet ein Wohnquartier mit ca. 260 Wohnungen (im Kern autofrei) und als erstes ein neues, fünfstöckiges Bürogebäude für das Jobcenter Kreis Unna geplant, welches aus dem Büroturm am Bahnhof wegziehen möchte.
Ein Anwohner aus dem Hainbuchenweg bemängelt, dass das geplante Gewerbegebiet zu einem nicht hinnehmbaren Nutzungskonflikt mit den nördlich angrenzenden Wohngebieten führen werde. Er fürchtet Mehrverkehr und Lärm, zudem eine Verschlechterung des Stadtklimas durch die zusätzlichen Flächenversiegelungen.
Die Stadt empfiehlt der Politik für die heutige Sitzung, die Einwände zurückzuweisen. Sie schreibt zur Begründung:
„Die vom geplanten Bürogebäude ausgehenden zusätzlichen Lärm- und Verkehrsbelastungen wurden eingehend gutachterlich untersucht (Brilon, Bonzio, Weiser 2018). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine unzumutbaren Belastungen durch die Aufstellung des Bebauungsplans zu befürchten sind.
Weiterhin werden von dem Bürger negative Einflüsse auf das Stadtklima erwartet, die durch die zusätzlichen Flächenversiegelungen hervorgerufen würden.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Büro Stelzig aus Soest mit der Prüfung der Umweltbelange beauftragt worden. Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes werden voraussichtliche Auswirkungen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermittelt und bewertet.
Bei der ca. 1,3 ha großen Fläche handelt es sich um einen Teilbereich der bestehenden Industriebrache auf dem Viktoriagelände. Innerhalb des Umweltberichtes werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben und bewertet. Als Grundlage für die Bewertung der Schutzgüter wurde der aktuelle Umweltzustand der vorhandenen Biotope als Ausgangszustand angenommen.
Auswirkungen auf Klima, Tiere, Natur
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Beeinträchtigungen einiger Schutzgüter hervorgerufen. Der Grad der Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird als gering eingestuft.
Für das Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt wird eine mittlere Beeinträchtigung prognostiziert. Unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen (jahrzehntelange industrielle/gewerbliche Nutzung, Versiegelung, Lage an zwei vielbefahrenen Straßen) sowie von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von keiner erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen.
Nach Bilanzierung ergibt sich bei Umsetzung der Planung eine negative Öko-Bilanz von -1.800 Biotopwertpunkten. Das Kompensationsdefizit kann durch das vertragliche Ausgleichsmanagement zwischen der Kreisstadt Unna und dem Kreis Unna ausgeglichen werden.
Zudem kann eine innerstädtische zentrale Brachfläche wieder in Nutzung genommen werden. Dieser positiven städtebaulichen Entwicklung für die Innenstadt von Unna wird Vorrang eingeräumt in Abwägung mit den festgestellten Beeinträchtigungen (z.B. Neuversiegelung). Den Anregungen zu diesem Themenkomplex soll daher nicht gefolgt werden.
Büroturm mit 5 Geschossen zu hoch?
Der Anreger hält das geplante Bürogebäude in Anbetracht der umliegenden kleineren Bebauung auch für zu groß.
Das geplante Gebäude wird zwar 5 Vollgeschosse aufweisen, was in dieser zentralen Innenstadtlage jedoch für angemessen gehalten wird. Die westlich benachbarte Bebauung des Harger Zentrums (2 Geschosse mit hohem Sockel und Schrägdach) ist etwa ein Geschoss niedriger.
Das geplante Bürogebäude der Arbeitsverwaltung wird als öffentliche Einrichtung eine städtebauliche Dominante am Kreisverkehr im Eingangsbereich zum geplanten Innenstadtquartier Viktoria darstellen, welches den Eingang in die neue nördliche Innenstadt darstellen wird.
Bis zu 4-geschossige Wohnhäuser – um Fläche zu sparen
Die im östlich angrenzenden neuen innerstädtischen Wohnquartier Viktoria geplante Wohnbebauung wird ebenso 3 bis 4 Geschosse aufweisen, was der zentralen Lage und dem sparsamen Umgang mit Boden geschuldet ist.
Weiterhin steigt das Gelände nach Süden spürbar an. Die Kirchtürme werden von Norden aus sichtbar bleiben, dies wurde in 3D-Ansichten durch die Architekten geprüft und im Rahmen der Bürgerversammlung auch vorgestellt.
Das geplante Bürogebäude soll daher nicht in seiner Bauhöhe reduziert werden.
Unzumutbarer Mehrverkehr im Umfeld des Kreishauskreisels?
Abschließend wird vom Anreger auch eine unzumutbare verkehrliche Belastung der vorhandenen Verkehrswege befürchtet, weil u.a. die verkehrlichen Annahmen in dem der Planung zugrundeliegenden Verkehrsgutachten nicht den tatsächlichen Belastungen entsprechen würden.
Zur Beurteilung der verkehrlichen Belange der Planung wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt (Brilon Bondzio Weiser Ingenieursgesellschaft für Verkehrswesen mbH, September 2018). Außerdem wurde das Büro zu den neuen Anregungen um Stellung gebeten.
Nach Aussage der Gutachter könne das Verkehrsaufkommen im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens derzeit leistungsfähig abgewickelt werden.
Durch das Vorhaben würde ein zusätzliches Gesamtverkehrsverkehrsaufkommen (Summe aus Quell- und Zielverkehr) in Höhe von 600 Kfz/24h ausgelöst. In der morgendlichen Spitzenstunde betrage das Mehrverkehrsaufkommen 107 Kfz/h und in der nachmittäglichen Spitzenstunde 67 Kfz/h (jeweils Summe aus Quell- und Zielverkehr).
Sowohl am Kreisverkehr Viktoriastraße / Hammer Straße als auch an der Einmündung Viktoriastraße / Höingstraße führe das zusätzliche Verkehrsaufkommen zu keiner signifikanten Verschlechterung der Verkehrsqualität.
Das Prognoseverkehrsaufkommen könne an beiden Knotenpunkten in der Morgenspitze weiterhin mit einer sehr guten Verkehrsqualität (Qualitätsstufe A) und in der Nachmittagsspitze mit einer guten Verkehrsqualität (Qualitätsstufe B) abgewickelt werden.
Die unmittelbare Anbindung des Vorhabens an die Viktoriastraße könne an der vorgesehenen Stelle erfolgen. Die bestehende vorfahrtgeregelte Einmündung gewährleiste sowohl in der Morgenspitze als auch in der Nachmittagsspitze eine gute Qualität des Verkehrsablaufs (Qualitätsstufe B). Die interne Verkehrserschließung im Bebauungsplangebiet berücksichtigt bereits eine spätere Anbindung der östlich gelegenen Brachflächen des ehemaligen Viktoriaareals.
Ebenso ist bei der Verkehrsuntersuchung zum geplanten Bürogebäude Viktoriastraße das Einkaufszentrum Neue Mühle im Rahmen der Annahmen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung bereits berücksichtigt.
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens Viktoriastraße auf das Projekt Neue Mühle sind nur gering. Maßgebend für die Beurteilung ist hier die nachmittägliche Spitzenstunde mit der Abreise der Mitarbeiter. Laut Gutachten wird durch das Vorhaben Viktoriastraße in der nachmittäglichen Spitzenstunde ein Quellverkehrsaufkommen in Höhe von 62 Kfz/h und ein Zielverkehrsaufkommen in Höhe von 5 Kfz/h ausgelöst.
Etwa 45 % dieses Verkehrs wird den Kreisverkehr Kantstraße / Hansastraße befahren. Die Zufahrt Viktoriastraße zum Kreisverkehr wird dabei mit 28 Kfz/h zusätzlich belastet. Da dieser Verkehr am Kreisverkehr wartepflichtig ist, besteht kein negativer Einfluss auf die Kapazität der problematischen Zufahrt Kantstraße. Die Zufahrt Kantstraße wird in der nachmittäglichen Spitzenstunde durch ein zusätzliches Fahrzeug belastet. Bei dieser überaus geringen Verkehrszunahme wird kein Einfluss auf die Verkehrsqualität wahrnehmbar sein.
Am Knotenpunkt Kantstraße / Beethovenring ist in der nördlichen Zufahrt Kantstraße in der nachmittäglichen Spitzenstunde mit einer Zunahme von 14 Kfz/h zu rechnen. Der dadurch belastete Rechtsabbieger von der Kantstraße in den Beethovenring weist jedoch noch ausreichende Kapazitätsreserven auf. Die Mehrbelastung ist daher unproblematisch.
Die östliche Zufahrt des Beethovenrings wird in der nachmittäglichen Spitzenstunde durch ein zusätzliches Fahrzeug belastet. Bei dieser überaus geringen Verkehrszunahme wird kein Einfluss auf die Verkehrsqualität wahrnehmbar sein.
Insgesamt ist durch das Vorhaben Viktoriastraße kein wahrnehmbarer Einfluss auf die Verkehrsqualität an den Knotenpunkten Kantstraße/Hansastraße und Kantstraße/Beet-hovenring zu erwarten.
Die vorgebrachten Anregungen führen damit zu keinen neuen Erkenntnissen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anregungen mit dem in Anlage 2 enthaltenen Ergebnissen zu prüfen.
Die im Rahmen der Offenlegung geäußerten Anregungen des Bürgers 2 führen nicht zu einer Änderung des Planentwurfs. Der Bebauungsplanentwurf soll daher wie in Vorlage 0645/22 dargestellt erneut als Satzung beschlossen werden.
Der Rat der Kreisstadt Unna beschließt:
1. Gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB werden die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit den in der Zusammenstellung (Anlage 2) enthaltenen Ergebnissen erneut geprüft und ergänzt (Prüfungsergebnis).
2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna Nr. 18 „Bürokomplex Viktoriastraße – südlich Viktoriastraße und östlich Hammer Straße“ wird gemäß §§ 2 (1), 10 BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW und § 7 GO NRW erneut als Satzung beschlossen. Die Satzung bleibt unverändert wie in Vorlage 0645/22 dargestellt. Zugleich wird auch die dazu gehörende Begründung beschlossen.
Bezüglich Rückführung der Stadtbetriebe wäre es wünschenswert wenn die Ratsmitglieder ihrer Ratio folgen und nicht wie Lämmer dem Fraktionszwang.
Argumente gegen die Rückführung gab es in den letzten Wochen zur Genüge.
Allein mir fehlt der Glaube und der BM wird seine persönliche Aversion umsetzen können.
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„Durch den Rundblick bekommt man in Unna den Durchblick :-)“
So ist es gedacht, lieber Schmunzler.😉 Danke für die freundliche Anmerkung.