Erneut größerer Polizeieinsatz wegen Schlägerei in Erstaufnahme Massen

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Die Erstaufnahmestelle EAE Massen. (Foto RB)

Zu einem dritten größeren Einsatz innerhalb eines Vierteljahres musste die Unnaer Polizei am Donnerstagabend (10.11.2022) zur früheren Landesstelle ausrücken.

Anwohner zählten nicht weniger als 13 Streifenwagen, die mit Blaulicht zur Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes eilten, sowie einen Notarztwagen.

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Der Pressechef der Kreispolizei, Bernd Bentrop, bestätigte unserer Redaktion am Freitag auf Anfrage den Einsatz wegen eines Körperverletzungsdelikts mit mehreren Beteiligten.

Demnach gerieten gegen 21.00 Uhr 4 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung handgreiflich aneinander. Zwei Beteiligte seien durch einen „Metallgegenstand“ verletzt worden, nach bisherigem Ermittlungsstand beide nicht schwerwiegend.

„Der Tathergang wird in Vernehmungen heute Vormittag ermittelt“, berichtete Pentrop.

Die Beteiligten stammen laut Pentrop aus Marokko und Algerien. Sie wurden vorläufig festgenommen.

Erst am 7. September waren bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Einrichtung zwei Männer schwer verletzt worden, als Waffe diente an jenem Abend laut Staatsanwaltschaft ein „großes Fleischermesser bzw. eine Art Beil“.

Damit attackierte ein 45-jähriger Afghane zwei Männer aus Mianmar und dem Kongo (25, 47), verletzte beide schwer. Zwei Rettungshubschrauber flogen die Opfer in Kliniken aus. Der Afghane kam wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft.

Zuvor wurden Ende Juli bei einer Schlägerei in der EAE vier Bewohner verletzt, es gab eine Festnahme.

1 KOMMENTAR

  1. Sehr gut formuliert im Artikel „4 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung“ denn um Asylsuchende kann es sich ja nicht handeln sondern offensichtlich um Terroristen die ein neues Betätigungsfeld suchen.
    „Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen sollen hierzulande Schutz finden.“
    Trifft ja wohl in den Fällen nicht zu

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