Wegen zahlreicher Gewaltdelikte mit Messern u. a.: Waffenverbotszone in Hauptbahnhöfen DO und BO

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. bis 21. November) in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Als Begründung schreibt die Bundespolizei in einer Mitteilung vom 9. November 22:

„Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung.

Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. einen Revolver sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.“

Mit exemplarischen Pressemitteilungen unterstreicht die Bundespolizei die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

   - Dortmund: Bundespolizei stellt polizeibekannten Mann mit Messer 
     im Hauptbahnhof - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5364057
   - Dortmund: Unbekannte greifen 22-Jährigen mit Pfefferspray und 
     Messer an - Bundespolizei sucht Zeugen - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5351597
   - Dortmund: Bundespolizei nimmt 18-Jährigem im Dortmunder 
     Hauptbahnhof Messer ab - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5343291
   - Dortmund: Seniorin vor dem Hauptbahnhof angegriffen - 
     Bundespolizisten stellen flüchtenden 33-Jährigen - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5341341
   - Dortmund: Bundespolizei ermittelt nach eskaliertem Streit in S1 
     - 19-Jähriger mit Pfefferspray besprüht - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5333572
   - Bochum: Schwerpunkteinsatz: Polizei und Bundespolizei 
     kontrollieren an Bahnhöfen in Bochum und Witten - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5332957
   - Dortmund: Junge Frau mit Drogen und Schlagstock im Gepäck - 
     Bundespolizei nimmt bewaffnete 31-Jährige fest - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5329398
   - Dortmund: Zweifelhaftes Gepäck - Bundespolizei stellt junge 
     Männer mit Waffen und Sturmhaube - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5329120
   - Dortmund: Überfallen und mit Messer bedroht - Bundespolizisten 
     treffen auf unter Schock stehende Verkäuferin - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5325887
   - Bochum: Mann stark alkoholisiert mit Gewehr im Bahnhof - 
     Bundespolizei stellt 52-Jährigen - 
     https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5323747
   - Bochum: Bundespolizei stellt Schlagstock bei einem 19-Jährigen 
     sicher - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5323629

In der Mitteilung heißt es weiter:

„Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Bochum werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. November (ab 18 
     Uhr) November bis 21. November 2022, täglich von 15:00 Uhr bis 
     06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der 
     Hauptbahnhöfe Bochum und Dortmund, inklusive Gleisanlagen. 
     Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

„Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!“

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Für Medienvertreter kann ein mobiles Presseteam der Bundespolizei unter 0173/ 71 50 710 erreicht werden.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. bpol_nrw.

Quelle Bundespolizei DO

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