Dortmunder Flughafen: Nachtflüge „trotzig erneut beantragt“

0
660
Flugzeug über Unna - Archivbild - Rinke

„Trotzig versucht der Flughafen Dortmund nun zum dritten Mal, die Betriebszeiten über 22.00 Uhr hinaus in die Nacht auszuweiten.“

In einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag (3. 11.) kritisiert die Schutzgemeinschaft Fluglärm das Vorgehen der Geschäftsführung des Unna-nahen Airports mit aller Schärfe.

„Bereits zweimal hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) die von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungen für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt. Erfolgreich geklagt hatten Mitglieder der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund Kreis Unna e.V. (SGF).

Da das OVG eine Revision nicht zugelassen hat, reichte der Flughafen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Ergebnis dieses Verfahrentricks ist, dass diese rechtwidrig erteilte und nicht vollziehbare Nachtflug-Genehmigung zu Lasten der Anwohnerinnen weiterhin ausgeschöpft werden kann.

Aber offensichtlich ist der Flughafen Dortmund vom Erfolg seiner Beschwerde nicht sonderlich überzeugt. Denn mit Antrag vom 30. September 2022 sollen jetzt in einem neuen Genehmigungsverfahren die vom OVG gerügten Mängel geheilt werden. So eine Mitteilung der Bezirksregierung Münster vom 26. Oktober 2022.

Selbst nach Aussagen des Flughafens werden mit Einstieg in den Nachtflug 12.400 Anwohnerinnen mit Dauer-Schallpegeln von 45 dB(A) bis > 55 dB(A) in ihrer dauerhaft Nachtruhe gestört.

Die Nachtruhe der Anwohner – die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr – ist dem Flughafen unwichtig, lieber hofiert er in Dortmund tätige Billigfluggesellschaften. Tausende Anwohner in Unna und Dortmund müssen dies dann ausbaden.

Für die Dortmunder gilt zusätzlich: Wer die negativen Folgen wie z.B. Lärm erleidet, muss auch als Steuer- und Gebührenzahler die Kosten des defizitären Flughafens tragen.

Und um es Betroffenen möglichst schwer zu machen, werden in den auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingestellten Unterlagen eine Vielzahl von Verweisen auf frühere Anlagen gemacht, die allerdings nicht Gegenstand der veröffentlichen Unterlagen sind. 

Transparenz sieht anders aus. Der SGF-Vorstand fordert daher die Bezirksregierung Münster auf eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechenden Bekanntmachungen unter Einbeziehung aller Unterlagen durchzuführen.

Und selbstverständlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder weiterhin tatkräftig unterstützen.

Hinweis: Die veröffentlichen Antragsunterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Link: Bezirksregierung Münster – Flughafen Dortmund

Pressemitteilung: Schutzgemeinschaft Fluglärm

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here