Die Prüfer des Bundesrechnungshofes kritisieren Fehlanreize durch das geplante Bürgergeld, das zum 1. 1. 2023 das bisherige Hartz IV ablösen soll.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die hohen Vermögensfreigrenzen in den ersten 2 Jahren. Diese öffneten dem Missbrauch und Mitnahmeeffekten Tor und Tür.