Sie stieg zwar kurz aus, stieg dann jedoch wieder ein und fuhr weg.
Nach einer Verkehrsunfallflucht mit einem leicht verletzten Mädchen am Mittwochmittag (14.09.2022) in Unna-Massen sucht die Polizei Zeugen.
Gegen 14.45 Uhr befuhr die 11-Jährige mit ihrem Fahrrad die Kleistraße in Richtung Norden.
Weil der Radweg kurz vor der Kreuzung zum Massener Hellweg endete, wechselte sie auf den Gehweg.
Als plötzlich ein schwarzer BMW aus der Grundstücksausfahrt eines Ärztehauses kam, konnte sie nicht mehr rechtzeitig bremsen, prallte gegen den Pkw und stürzte.
Die Fahrzeugführerin stieg aus, erkundigte sich nach dem Kind – und fuhr davon, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Die 11-Jährige beschrieb die Frau wie folgt:
- ca. 35-37 Jahre - ca. 168 cm - "etwas pummelig" - dunkle Haare
Leicht verletzt begab sich das Mädchen in Begleitung ihrer Mutter in ambulante Behandlung. Zeugen, die Angaben zu dieser Verkehrsunfallflucht machen können, werden gebeten, sich mit Hinweisen an die Polizeiwache Unna unter der Rufnummer 02303-921 3120 zu wenden.
Quelle Kreispolizei Unna
„Weil der Radweg kurz vor der Kreuzung zum Massener Hellweg endete, wechselte sie auf den Gehweg.“
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-dem-gehweg/
Sie wissen, dass Kinder bis 12 Jahren auf dem Gehweg fahren dürfen?
Sie irren sich, schauen sie in den oben aufgeführten aktuellen Bußgeldkatalog:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-dem-gehweg/#kinder_mit_fahrrad_auf_dem_gehweg
“ Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
👍🏼👍🏼👍🏼
Sie haben Recht, wir leisten Abbitte!
@schmunzler: was wollen Sie uns mit ihrem Kommentar mitteilen? Selber schuld? Unfallflucht ist nicht so schlimm, wenn sich das Unfallopfer möglicherweise falsch verhalten hat? Wenn das ihre Intention ist, lässt das tief blicken. Wer aus einer Ausfahrt fährt, hat besondere Vorsicht walten zu lassen! Sich nicht um das Unfallopfer zu kümmern lässt an der Eignung zum Führen eines Kfz deutliche Zweifel aufkommen.
Das der Radweg an der Kleistraße ein Witz ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn eine Jugendliche verbotenerweise mit „möglicherweise“ zusätzlich hohem Tempo über den Gehweg fährt, ist sie Unfalltäterin und sie bzw. ihre Eltern sind haftbar.
„Die Fahrzeugführerin stieg aus, erkundigte sich nach dem Kind.“
Was dann kommuniziert wurde, was es genau für einen Schaden gab, ob die Unfallverursacherin gerast ist, wie die Fahrzeugführerin aus der Einfahrt gefahren ist und was überhaupt „leichte Verletzung“ bedeutet, kann man der kurzen Polizeimeldung nicht entnehmen.
Für diesen Vorgang gibt es vorerst nur eine Behauptung, die der Unfallverursacherin.
Besonders bei Facebook sind die Laienrichter und Vorverurteiler schnell zur Stelle und Emotionen ersetzen eine genaue sachliche Betrachtung. Das kann man regelmäßig beobachten. Die Justiz arbeitet da zum Glück anders.
Auch wenn der Radweg nach ihrer Ansicht ein „Witz“ ist, kann man nicht entgegen der STVO über den Gehweg fahren und sich oder andere Passanten gefährden.
Wenn man aus einer Einfahrt fährt, muß man entgegen ihrer Äußerung nicht Verkehrsteilnehmer berücksichtigen, die auf dem Gehweg nichts zu suchen haben. Die Fahrzeugführerin hätte sicherheitshalber eine Anzeige bei der Polizei machen sollen.
Seien wir erstmal gemeinsam froh, daß nichts schlimmeres passiert ist und das Mädchen mit einem blauen Auge davon gekommen ist.
Ansonsten sollten sie vielleicht einfach mal eine genauere Aufklärung des Vorfalls abwarten ohne schon vorher öffentlich Richter zu spielen.
@schmunzler: In ihrer Reaktion auf meinen Kommentar zeigen Sie doch nur eins. Sie relativieren und schieben die Schuld aufs Unfallopfer. Wenn die Fahrzeugführerin sich keiner Schuld bewußt ist, kann sie sich ja gerne bei der Polizei melden und zur Aufklärung beitragen.
Sie machen es sich ziemlich einfach.
Sofern Sie eine Fahrerlaubnis haben, frage ich mich wie sie zu folgender Äußerung kommen können: „Wenn man aus einer Einfahrt fährt, muß man entgegen ihrer Äußerung nicht Verkehrsteilnehmer berücksichtigen, die auf dem Gehweg nichts zu suchen haben“.
Sie sollten das regnerische Wetter mal nutzen um sich mit der Straßenverkehrsordnung vertraut zu machen.
Neben voreiligen Verurteilungen beobachte ich oft zusätzlich in den sozialen Medien, wie manche versuchen, andere bewußt von einer sachlichen Ebene in eine unsachliche persönliche Beleidigungsebene reinzuziehen. Das mag vielfältige psychologische Gründe haben.