Einbürgerungen im März und April: Kreis begrüßt 104 Neubürger, über die Hälfte aus Syrien

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Personalausweis - Symbolbild, RB

Die Feiern fallen wegen der Coronakrise weiterhin aus, Einbürgerungen als solche finden aber statt: Insgesamt 104 Frauen und Männer aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern erhielten im März und April für sie wichtige Dokument, nach wie vor noch immer ohne größere Zusammenkunft. Ein feierlicher Tag ist es dennoch für alle Betroffenen, unterstreicht der Kreis.

Von den Neubürgern mit nun deutschem Pass kommen

  • 60 aus Syrien,
  • 9 aus der Türkei,
  • 4 aus Rumänien,
  • je 3 aus Polen, Afghanistan, Iran und Irak.
  • Jeweils zwei Personen kommen aus Italien, Ägypten, Georgien, Sri Lanka und Griechenland,
  • jeweils ein/n Neueingebürgerte/r stammt aus Bosnien und Herzegowina, Kamerun, dem Kosovo, Brasilien, Eritrea, Indien, Portugal, Slowenien, Somalia und Spanien.

5 waren zuvor staatenlos.

Die neu Eingebürgerten wohnen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Werne und Selm.

Quelle Kreis Unna

Stichwort Einbürgerung

Dazu erläutert die Bundesregierung:

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.

Einbürgerungstest

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist ein Einbürgerungstest zu bestehen.

Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen. 

Die deutsche Auslandsvertretung informiert die betreffende Person über alle Modalitäten und den Zeitpunkt, wann sie den Test vor Ort bei der zuständigen Auslandsvertretung ablegen kann.

Die Zusammenstellung und Auswertung des Testes liegt allein in der Zuständigkeit des BAMF. Das Ergebnis wird später direkt dem Bundesverwaltungsamt übersandt. Danach wird abschließend über den Antrag entscheiden. Die Teilnahmebescheinigung mit der erreichten Punktzahl erhalten die Absolventen in der Regel zusammen mit der Einbürgerungsurkunde. 

Ausnahmen 

Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest ablegen. Der Test entfällt auch, wenn sie die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. 

Die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kann auch anderweitig nachgewiesen, zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.

Weiterführende Informationen zum Einbürgerungstest  

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Bei jeder Frage ist aus vier möglichen Antworten die richtige auszuwählen. Sind mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, ist den Test bestanden. Auf die Auswahl der Fragen hat das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluss. Das BAMF hat weitere Informationen zum Einbürgerungstest auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt [Direktlink: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html]. Dort kann man auch einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.Die richtigen Lösungen stehen anschließend mit kurzen Hintergrundinformationen zur Ansicht bereit.

Der Onlinetest des BAMF ist kostenlos.

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