Das PCR-Testergebnis ist Voraussetzung für den Nachweis:
Der Genesenenstatus gilt 90 Tage. Dies legte die Bundesregierung als Gültigkeitsdauer für Genesenennachweise zu Beginn des Jahres fest. Debatten, Gerichtsurteile und auch die Empfehlung der EU, die Dauer des Genesenenstatusses wieder auf 180 Tage zu verlängern, haben an der Rechtsgrundlage und der Vorgehensweise des Landes Nordrhein-Westfalen nichts geändert.
Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises Unna aufgrund vermehrter Anfragen nochmals ausdrücklich mit.
Bislang hat die Bundesregierung die EU-Empfehlung nicht umgesetzt, weshalb weiterhin gilt:
Als eine von Covid-19 genesene Person gelten nach wie vor Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen, dessen Abstrich mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Ausschließlich Personen, die dieses Kriterium erfüllen, können einen entsprechenden Genesenennachweis erhalten. Ein positives Schnelltestergebnis reicht nicht aus.
Personen, die vor oder nach der Infektion geimpft wurden, gelten nicht als genesen, sondern als „durch Impfung immunisiert“. Dies gilt auch für Personen, die über einen positiven Antikörpertest verfügen, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. In dem Fall reicht für die vollständige Immunisierung bereits eine Impfdosis aus.
Sobald die Impfung erhalten wurde, kann mit dem Impfnachweis und dem positiven Antikörpertest ein Genesenennachweis beim Arzt oder Apotheker erstellt werden. PK | PKU
Ich dachte Corona ist jetzt vorbei. Die Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich doch auch nicht testen lassen bei der Einreise oder geimpft sein. Dann ist diese tödliche Pandemie wohl vorbei, oder?
Mal wieder ein Kommentar von Herrn Peter.
Ihre Paranoia zum Thema Corona ist ja allgemein bekannt.
Ihr Kommentar in dem Zusammenhang zum Thema Impfstatus der Kriegsflüchtlinge ist nicht nur zynisch sondern widerwärtig und ekelhaft und zeigt einmal mehr ihren Intellekt.
Ist die Anzeige schon angekommen?
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