Hundeliebe der Unnaer wächst weiter – Stadt rechnet mit 520.000 € Hundesteuer

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Symbolfoto: "Seehund" - ein Archivbild aus unserem Leserfotofundus. (Foto c/o "Schwarz Gelb")

Die Liebe zum vierbeinigen Gefährten spült den Kommunen jährlich Hunderttausende in die klammen Haushaltskassen. Post für Herrchen und Frauchen gibt es aktuell auch in Unna.

Seit Freitag verschickt die Kreisstadt die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022. Sie rechnet mit Einnahmen in Höhe von rund 520.000 Euro.

4811 gemeldete Hunde sind veranlagt, somit 153 Hunde mehr als im Vorjahr.

Die Steuersätze bleiben für das Jahr 2022 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:  

  • 1 Hund: 108 €
  • 2 Hunde: pro Tier 120 €
  • 3 und mehr Hunde: je Tier 132 €

Eine extra hohe Steuer für sog. gelistete Hunde (die lt. Landeshundeverordnung als besonders gefährlich eingestuft werden), erhebt die Stadt Unna – anders als viele Nachbarkommunen (z. B. Fröndenberg oder Bergkamen) – auch weiterhin nicht.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.  


Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiter des Rathauses telefonisch zur Verfügung, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden über das Serviceportal (unna.de) entgegengenommen. Anträge können auch im Bürgerservice abgegeben werden.

Im Bereich Steuern sind die Sachbearbeiter Herr Tiede, Frau Treese und Frau Leimbach unter den Rufnummern 02303/103-266, 267 und 275 zu erreichen.  

Fragen zu den Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. besondere Auflagen, die Hundehalter bestimmter Hunderassen sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, beantwortet im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398.

Quelle Stadt Unna

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