Besuche bei Kreisverwaltung nur noch mit FFP2-Maske

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FFP2 Maske, Atemschutzmaske - Foto: S. Rinke / RB
FFP2 in der Kreisverwaltung - Besuche mit Maske:

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet und
aggressiver Virus-Varianten wie Omikron, weitet die Kreisverwaltung nun die
Maskenpflicht aus. 

Ab sofort gilt in den Dienstgebäuden des Kreises Unna eine
FFP2-Maskenpflicht. Mit einer medizinischen OP-Maske ist der Zutritt nicht mehr
erlaubt.  
 
Was für die Mitarbeiter des Kreises schon seit Längerem gilt, müssen nun auch
Besucher der Kreisverwaltung beachten: Zutritt zu den Kreishäusern in Unna und
Lünen, sowie allen weiteren zum Kreis gehörigen Gebäuden, ist nur noch mit
einer FFP2-Maske möglich. Ebenso wie die 3G-Regel wird das Tragen einer
FFP2-Maske bei Zugang der Dienststellen kontrolliert. 

Quelle Kreisverwaltung Unna 

1 KOMMENTAR

  1. Behördenmitarbeiter, die einen großen Teil ihrer Kundschaft mit sinnlosen Auflagen und Hürden fern halten, haben dadurch weniger Arbeit bei weiterhin vollem Gehalt.
    Eine wissenschaftliche Begründundung wird gar nicht mehr aufgeführt.
    Im privatwirtschaftlichen Bereich, in dem das Gehalt durch effektive Leistung monatlich neu zur Arbeitsplatzerhaltung erwirtschaftet werden muß, undenkbar.

    Wie die Behörde mit den Mitbürgern umgehen möchte, welche aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, darauf wird auch nicht hingewiesen.

    Schneller als Lucky Luke:

    https://video.twimg.com/ext_tw_video/1481171940006146048/pu/vid/480×864/3DZq9HvR6t_CVQMv.mp4?tag=12

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