Zum heutigen Dienstag, 28. 12., hat das Land NRW seine Coronaschutzverordnung wieder aktualisiert. Für einige Bereiche gilt jetzt zusätzlich zu „geimpft oder genesen“ noch die Vorgabe: tagesaktueller negativer Coronatest.
Anders als etwa der gesamte Innensportbereich inklusive Fitnessstudios ist der Kinobesuch von der zusätzlichen Testpflicht nicht betroffen. Das Kinorama Unna erläutert in seinem heutigen wöchentlichen Newsletter die Regeln:
„Bitte beachtet die ab 17.12.2021 geltende neue Coronaschutzverordnung. Es gilt die 2G-Regel. Eintritt haben nur geimpfte oder genesene Personen laut der Coronaschutzverordnung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen und werden immunisierten Personen gleichgestellt.
***WICHTIGE ÄNDERUNG WÄHREND DER SCHULFERIEN***
Vom 27. Dezember bis zum 9. Januar müssen Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren einen negativen Testnachweis (max. 24h) vorlegen, um mit immunisierten Personen gleichgestellt zu werden.
Geimpft: vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
Genesen: Nachweis über positives PCR-Testergebnis – min. 28 Tage und höchstens sechs Monate alt Der Nachweis ist ausnahmslos vorzulegen!
Zur Überprüfung ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.“