Hubert Hüppe (CDU) begrüßt Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Foto: Rene Golz / Büro Hüppe

Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe ausdrücklich:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung umgehend Bundesrat und Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen wird und der Bundestag sich unverzüglich mit dem Urteil und der Thematik befassen wird. Die Entscheidung aus Karlsruhe lässt an Klarheit nicht zu wünschen übrig. Es muss sichergestellt werden, dass in der Extremsituation der Triage allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird.

Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.“

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