Neue Coronaregeln: Das gilt ab heute auf dem Unnaer Weihnachtsmarkt

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In der Weinhütte dampft wieder der Glühwein. (Foto Rinke)

Mit dem heutigen Mittwoch, 24. 11. 21, ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung für NRW in Kraft getreten (HIER berichten wir ausführlich). Das Unna-Marketing teilte am Mittag in einer Pressemitteilung mit, was konkret für den Besuch des Weihnachtsmarktes zu beachten ist.

Für den Besuch des Weihnachtsmarktes gilt demnach ab dem 24. 11. 2021 die Maskenpflicht für alle Erwachsenen sowie für Schulkinder ab der ersten Klasse sowie und die 2G-Pflicht ab 16 Jahren (geimpft oder genesen)

Ausnahmen gelten nur für:

  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen (Bürgertest mit 24 Stunden oder PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit)
  • Schüler bis einschl. 15 Jahre
  • Schüler ab 16 Jahre bei Vorlage eines Schülerausweises

Auch für den Besuch des Kasperletheaters auf dem Kirchplatz gilt jetzt die Maskenpflicht für Schulkinder ab der ersten Klasse und für die erwachsenen Begleitpersonen. Zusätzlich die 2 G-Pflicht für begleitende Personen.

Ausnahmen gelten nur für

  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können;
    diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen (Bürgertest mit 24 Stunden oder PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit)
  • Schüler bis einschl. 15 Jahre
  • Schüler ab 16 Jahre bei Vorlage eines Schülerausweises

Nach einer erfolgten Überprüfung des G-Status werden auf Wunsch bei den Stichproben auf dem Weihnachtsmarkt und bei den Kontrollen des Ordnungsamtes 2G-Kontrollbändchen ausgegeben.

Die Bändchen signalisieren: „Mein Status wurde erfolgreich geprüft“.

Die Ausgabe der Bändchen erfolgt:

  • an der Kasperbühne tägl. ab ca. 14.30 Uhr – 17.00 Uhr
  • an den Getränke-Ausschankhütten des Weihnachtsmarktes
  • beim mobilen Ordnungsdienst der Kreisstadt Unna

Die 2G-Kontrollbändchen gelten auch für den Besuch des Café Extrablatts, umgekehrt gelten deren Kontrollbändchen auch für den Besuch des Weihnachtsmarkts und der Kasperbühne.

Zudem sind weiterhin alle Händler des Weihnachtsmarktes verpflichtet, in stichprobenartigen Kontrollen den G-Status ihrer Kunden zu überprüfen.

Wer weder voll geimpft noch nachgewiesen genesen ist, darf nicht bedient werden!

„Diese Regelungen gelten ab sofort und unterliegen der fortlaufenden Überprüfung“, betont das Stadtmarketing. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, in Absprache mit dem Ordnungsamt der Kreisstadt Unna die getroffenen Regeln unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens jederzeit zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Stadtmarketing Unna

5 KOMMENTARE

  1. Nur kure Anmerkung/Nachfrage: 2 G Regel, bedeutet doch wohl : geimpft oder genesend
    In ihrem obigen Artikel/ Erläuterung, was ab sofort auf dem Unnaer Weihnachtsmarkt gilt, steht allerdings “ das ungeimpfte und Genesene nicht bedient werden dürfen“..??? Da steckt wohl ein Fehler, darin, denn Genesene dürfen doch, laut 2 G….vielleicht eine kurze Klärung, wäre nett

    • Vielen Dank, Frau Birkenfeld, dieser Fehler in der Pressemitteilung des Marktings ist uns tatsächlich durchgegangen. Wir korrigieren sofort. Es fehlt ein kleiner Bindestrich. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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