2G bald auch bei Aldi und Co.? Praktisch nicht machbar und konträr zur Daseinsvorsorge

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Aldi Einkaufswagen, Symbolbild - S. Rinke

Gilt „2G“ bald auch beim Einkaufen, womöglich gar in Lebensmittelmärkten? Aktuelle Pressespekulationen darüber, die vereinzelt auch in Kommentaren auf der Rundblick-Facebookseite erwähnt werden, entbehren jeglicher Grundlage.

Der Einzelhandel schließt eine 2G- oder 3G-Regelung beim Einkaufen aus. Das sei „momentan nicht der Weg für das Einkaufen“, sagte Hauptgeschäftsführe Stefan Genth. Er verwies auf die guten Hygienekonzepte im Handel. Ganz davon abgesehen könnten derartige Auflagen bei täglich rund 40 Millionen Kontakten im Einzelhandel überhaupt nicht zu kontrollieren.

Zu den öffentlichen Spekulationen war es seit voriger Woche gekommen, weil immer mehr Bundesländer das sogenannte 2G-Modell einführen wollen, um einer weiteren Coronawelle im Herbst und Winter vorzubeugen. 2G bedeutet, dass nur von Corona Genesene oder voll Geimpfte Zutritt haben. Das Optionsmodell hat z. B. Hamburg eingeführt, für Gastronomen, die Kultur- und Eventbranche.

In einem Bericht der Leipziger Volkszeitung war jetzt behauptet worden, das Bundesland Sachsen denke darüber nach, 2G auch auf den Einzelhandel auszuweiten und konkret auch auf Lebensmittelgeschäfte. Das ist aber gar nicht möglich, stellt die Landesregierung in ihrer am 21. September verabschiedeten neuen Coronaschutzverordnung klar.

„Die Staatsregierung hat mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung zusätzlich das optionale 2G-Modell eingeführt. Die bislang in Sachsen geltende die 3G-Regel hat weiterhin Bestand“, heißt es in der Veordnung.

Im „Fragen und Antworten“-Katalog geht es konkret um 2G:

„Wird es das 2G-Optionsmodell im öffentlichen Personennahverkehr und in Supermärkten geben?“

Die Antwort ist eindeutig:

„Nein, Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie der Personennah- und -fernverkehr, dürfen das 2G-Optionsmodell nicht anwenden. Das gilt auch für Geschäfte.“

Die Landesregierung NRW möchte generell an 3G festhalten: Neben dem Nachweis vollen Impfschutzes oder Immunisierung durch überstandene Covid-Erkrankung soll es im bevölkerungsreichsten Bundesland weiterhin auch die Möglichkeit geben, durch einen negativen aktuellen Coronatest Zutritt zu bekommen. Allerdings werden diese Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.

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