Breite Kritik an neuem Versammlungsgesetz: „Fußballfans sind keine Kriminellen!“

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Foto: S. Rinke /

„Fußballfans sind keine Kriminellen!“

Nachbesserungen beim neuen NRW-Versammlungsgesetz fordert energisch der Landesverband der Jungliberalen (JuLis). Er wirft Innenminister Herbert Reul mangelnde Differenzierung und eine Aushöhlung der Bürgerrechte vor.

„Bürgerrechte waren nie die Stärke der CDU. Herbert Reul schafft eine so breite gesetzliche Grundlage, dass es schwer wird, zwischen Nazi-Aufmarsch und friedlichen Fußball-Fans zu unterscheiden“,

kritisiert der FDP-Nachwuchs.

„Die Polizei braucht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um gegen gewaltbereite und militante Gruppierungen und Aufmärsche vorzugehen. Aber wir werden nicht zulassen, dass Grundrechte pauschal beschnitten werden.“

Mit ihrer Kritik sind die JuLis nicht allein. Gewerkschaften, Klimaschützer und Fanverbände sehen die Versammlungsfreiheit in Gefahr.

Konkret sieht der Entwurf vor:

  • verschärfte Videoüberwachung
  • strafbewehrtes Vermummungsverbot
  • Verbot, Dinge bei sich zu tragen, die nach Ansicht der Polizei zur „Identitätsverschleierung“ dienen könnten
  • „Militanzverbot“: Versammlungen unter freiem Himmel, die „‚Gewaltbereitschaft vermitteln und Einschüchterung betreiben“, sollen verboten werden
  • das Tragen von Uniformen, Uniformteilen und uniformähnlicher Kleidung soll verboten werden
  • Demonstrationen müssen schriftlich angemeldet werden, mündliche oder telefonische Ankündigung genügt nicht mehr – auch nicht an Wochenenden, was die Anmeldefristen verlängern würde
  • Anzahl der Ordner muss schriftlich genannt werden, unter bestimmten Umständen auch namentliche Benennung
  • „Störungsverbot“: Verboten würden nicht nur laute Musik, lautes Trillerpfeifenbeschallung oder sonstiger Lärm, sondern auch die „gezielte Anmeldung einer Gegenveranstaltung für dieselbe Zeit und denselben Ort“ (beträfe auch Gegendemos zu Neonazi-Aufmärschen u. ä.).

Kriminalisiert sieht durch diese weitreichenden Beschränkungen nicht nur die JuLis die Fußballfanszene. Auch die Klimaschützer kritisieren die Pläne scharf. Ihrer Meinung nach werden auch die weißen Overalls, die Aktivisten bei der Besetzung von Braunkohletagebauen wie Garzweiler getragen haben, it der Kleidung von Rechtsextremen gleichgesetzt.

Ähnliches könnte sogar Firmenbelegschaften drohen, die in einheitlicher Arbeitskleidung bei Warnstreiks marschieren oder protestieren, fürchtet die Gewerkschaft Ver.di:

„Weil wir als Gewerkschaft auch sehr kreativ unterwegs sind, gerade auch unsere Jugend, die z. B. bei Demonstrationen auf der Straße auch zum Teil verkleidet sind.“

Beispielsweise als Piraten, die das Tarifmodell „kaperten“.

„Wirken denn Piraten nicht auch schon einschüchternd? Das sind Fragen, die wir uns halt stellen, wo wir die Sorge haben, dass das Gesetz dann eben sehr weit ausgelegt wird.“

Clemens Arzt, Rechtsprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, bewertet den Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wie folgt: 

„Der gesamte Duktus … geht dahin, dass man Versammlungen als Gefahr sieht, als vor allem gewalttätige Versammlung, und der Staat müsse nun alles tun, diese Gefahren abzuwehren.“

Die rotgrüne NRW-Opposition findet den Gesetzentwurf „zu restriktiv“, begrüßt jedoch grundsätzlich, dass Nordrhein-Westfalen ein eigenes Versammlungsgesetz erhalten soll.

Wie reagieren Befürworter des Gesetzes auf die Kritik?

Der gescholtene Innenminister Herbert Reul (CDU) widerspricht der Kritik:

Es gehe nicht darum, dass man nicht in Gruppen gleich gekleidet unterwegs sein dürfe: „Erst wenn daraus eine Militanz, also eine die Menschen beeindruckende, gewalteinflößende Wirkung erzielt wird, dann kann man eingreifen.“

Der Grund für das Uniform-Verbot:

„Ich will nicht, dass rechte Gruppierungen in Deutschland rumrennen, mit Springerstiefeln und anderem und über Straßen marschieren und angsteinflößend sind.“

Versammlungsgesetz laut Grundgesetz

Laut Artikel 8 des Grundgesetzes haben „alle Deutschen … das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht ist 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen.

Einige Länder wie Bayern, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen und Bayern haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz bereits Gebrauch gemacht – gegen das bayerische Versammlungsrecht zogen mehrere Organisationen mit einer Verfassungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht.

Das NRW-Gesetz wird vor Verabschiedung noch ausgiebig diskutiert und beraten.  

Das Innenministerium stellt dazu wie folgt fest:

Ziel ist, klare und verständliche Regelungen für Demonstrationen und Kundgebungen zu schaffen, die sich an der heutigen Zeit orientieren. Das bislang geltende Versammlungsgesetz des Bundes wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder von der Rechtsprechung konkretisiert, ergänzt und interpretiert. „Wir brauchen gut und verständlich formulierte Regeln, die wenig Interpretationsspielraum lassen. So, dass jeder versteht: Das geht und das geht nicht“, sagte Innenminister Reul.

Die Polizei soll durch das neue Gesetz auch die nötigen Befugnisse erhalten, um die Freiheit friedlicher Versammlungen zu schützen. Der Entwurf orientiert sich an Regelungen aus dem Gesetz des Bundes und ergänzt diese um weitere Aspekte:

  • Kooperation von Polizei und Veranstalter fördern
    In der Praxis finden zwar bereits jetzt Vorgespräche und Kooperationen zwischen Polizei und Veranstaltern von Demonstrationen statt, allerdings gibt es dazu bislang keine ausdrückliche Rechtsvorschrift. Durch das Versammlungsgesetz soll die Kooperation zwischen Polizei und Veranstaltern eine neue Qualität bekommen, damit Demonstrationen reibungslos verlaufen und die Freiheit der Demonstranten gewährleistet werden kann.
     
  • Mehr Rechte und Pflichten für die Versammlungsleitung
    Bisher steht vor allem die Polizei in der Pflicht, für Rechtstreue in einer Versammlung zu sorgen. Künftig soll klar geregelt werden, dass auch die Versammlungsleitung das Recht und die Pflicht hat, in Absprache mit der Polizei erhebliche Störer auszuschließen. Da der Ausschluss von Teilnehmern einer Demo erhebliches Eskalationspotenzial birgt, brauchen entsprechende Anordnungen aber die Zustimmung der Polizei.
     
  • Störer stärker und präziser verurteilen
    Zielgerichtete Störungen bevorstehender Demonstrationen sollen verboten werden, um den Schutz der Versammlung zu erhöhen. Das bedeutet zum Beispiel, dass so genannte Blockadetrainings vor einer Demonstration, die einzig und allein eine Störung der Versammlung bezwecken, untersagt sind. Dazu Minister Herbert Reul: „Es kann nicht sein, dass Störer üben dürfen, wie man andere am besten beim friedlichen Demonstrieren stört. Denn alle haben ein Recht, friedlich zu demonstrieren und ein Anrecht auf Schutz.“
     
  • Klare Richtlinien für ein Vermummungs- und Militanzverbot
    Das neue Gesetz soll das Vermummungsverbot mit den Anforderungen der Rechtsprechung in Einklang bringen: Vermummungen sind demnach dann verboten, wenn sie die eigene Identität verschleiern sollen, um anonym Straftaten oder ähnliche Störungen zu verüben. Außerdem soll das Tragen von Uniformen oder ähnlichen gemeinschaftlichen Merkmalen verboten werden, wenn sie Gewaltbereitschaft vermitteln und dadurch einschüchtern.
     
  • Verharmlosungen des NS-Regimes verhindern
    Rechtsextreme Propaganda, die sich am Rande der Legalität bewegt, soll durch das neue Gesetz präziser unterbunden werden. So sollen zum Beispiel Gedenktage wie der 9. November (Reichspogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung von Auschwitz) unter besonderen Schutz gestellt werden können.

Quellen: Pressemitteilung JuLis NRW / Innenministerium NRW / https://www.deutschlandfunk.de/

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