An den Schulen in Nordrhein-Westfalen dürfen ab der zweiten Woche nach den Herbstferien die Masken fallen. Das bestätigte heute Mittag (6. Oktober) Schulministerin Yvonne Gebauer in einem WDR-Interview.
Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens soll die Maskenpflicht auf den Sitzplätzen in Klassenzimmern und Fachräumen ab dem 2. November fallen, heißt es in einer heute veröffentlichten Mail des Schulministeriums. Pflicht zur und- und Nasenbedeckung besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude. Draußen auf dem Schulhof wurde die Maskenpflicht schon im Juli gestrichen.
Gebauer begründete den Schritt mit der bereits hohen Impfquote des Lehr- und sonstigen Schulpersonals. Auch immer mehr Schülerinnen und Schüler seien geimpft.
Am ersten Schultag nach den Ferien sollen alle getestet werden, im Anschluss folgt wieder der bisherige Test-Rhythmus: dreimal pro Woche – montags, mittwochs und freitags – werden alle nichtgeimpften Schülerinnen, Schüler und Schulbediensteten mit Antigen-Schnelltests bzw. Lollitests (in den Grundschulen) auf das Coronavirus getestet.
Das Robert-Koch-Institut kritisiert den zunehmenden Verzicht auf die Maske im Klassenzimmer. In Bayern, Berlin oder dem Saarland ist die Pflicht bereits aufgehoben. „Dies entspricht nicht unseren Empfehlungen“, monierte RKI-Präsident Lothar Wieler. Man sehe keinen Anlass, zumindest bis zum Frühjahr 2022 an der Empfehlung zu Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen, Kitas und in Alten- und Pflegeheimen „zu rütteln“.
In der Schulmail vom heutigen 6. Oktober heißt es wörtlich:
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie unten Näheres.
Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin.
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.
Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). Die Schulträger können die dazu notwendigen Umverteilungen vorhandener Testsets bei Bedarf vornehmen.
Besondere Bestimmungen für die Berufskollegs
An den Berufskollegs hat sich durch Impfangebote vor Ort, zudem für Auszubildende in den Betrieben sowie durch fortlaufende Testungen und geänderte Quarantäneregeln die Lage für die im Herbst anstehenden Berufsabschlussprüfungen gegenüber der für die letzten Prüfungen erheblich verändert. Die Vorgabe, drei Wochen vor den Prüfungsterminen den Unterricht statt in Präsenz in Distanz zu erteilen gilt daher nicht weiter. Diese Auffassung vertreten auch die für die Durchführung der Berufsabschlussprüfungen verantwortlichen zuständigen Stellen.
Klassenfahrten
Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der Planung und Durchführung von Klassen-, Kurs- und Stufenfahrten unterstützen soll: http://www.schulministerium.nrw/checkliste-schulfahrten.
„Ankommen und Aufholen“
In der Schulmail vom 12. August 2021 habe ich Ihnen die einzelnen Bausteine des Programms „Ankommen und Aufholen“ ausführlich dargestellt. Das Programm wird von den verantwortlichen Akteuren konsequent umgesetzt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen aktuellen Sachstand zu geben:
Die Anzahl der im Rahmen der „Extra-Zeit“ geförderten Angebote ist insbesondere in den Monaten Juni, Juli und August weiter gestiegen, sodass bis Ende September bereits über 11.000 Individual- und Gruppenmaßnahmen genehmigt werden konnten. Insgesamt sind allein in dieser Maßnahme bis jetzt mehr als 20 Mio. Euro seit März dieses Jahres gebunden. Bitte weisen Sie die Eltern von Schülerinnen und Schülern auch weiterhin auf die Möglichkeiten hin, die das Programm bietet.
Auch der Baustein „Extra-Personal“, aus dem die Schulen zusätzliches befristetes Personal erhalten können, ist gut angelaufen: Ich freue mich, dass mit Stand 28. September 2021 fast 250 befristete Stellen in VERENA NRW ausgeschrieben wurden. Ganz herzlich möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die sich auf Ausschreibungen im Rahmen von „Ankommen und Aufholen“ bereits beworben haben und so einen großen Beitrag dazu leisten, Schülerinnen und Schüler beim Bewältigen der pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und Schule wieder zu einem Lern- und Lebensraum zu machen.
Noch während der Sommerferien konnten Mittel in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro über die Bezirksregierungen als „Extra-Geld“ den Schulträgern bereitgestellt werden (Schulträgerbudget, Schulbudget und Bildungsgutscheine). Damit stehen den Trägern von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen individuelle Budgets zur Umsetzung von Maßnahmen zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen in eigener Verantwortung zur Verfügung. Die Höhe des Schulbudgets jeder einzelnen Schule kann transparent einer Übersicht im Bildungsportal entnommen werden. Informationen sowie Beispiele zur Mittelverwendung werden Sie zeitnah im Bildungsportal finden.
Hohe Aufrufzahlen verzeichnet das Online-Portal von QUA-LiS NRW, das den „Extra-Blick“ auf die Schülerinnen und Schüler mit einer Übersicht von Materialien zur Diagnose und Förderung unterstützt.
Schülerinnen und Schüler, die über die bestehende Förderung durch die Schule oder auch durch die regionalen vom Schulträger koordinierten außerschulischen Bildungsangebote in Gruppenformaten nicht in ausreichendem Maße erreicht werden, sollen zusätzlich gezielte und individuelle Förderangebote bei externen Bildungsanbietern über Bildungsgutscheine in Anspruch nehmen können. Die Vorbereitungen hierzu laufen.
Keine Ausstattung aller Schulen mit Luftfiltern:
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Britta Ernst (SPD), hält währendessen eine Ausstattung mit Luftfiltern in allen Schulen nicht für tauglich. „Wir halten uns an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die eine flächendeckende Ausstattung aller Klassenzimmer mit Luftfiltern nicht für sinnvoll halten, weil wir am Lüften nicht vorbeikommen“, sagte Ernst heute in einem Interview. „Wenn Schulträger in Abstimmung mit Eltern der Auffassung sind, mehr Geräte aufstellen zu wollen, steht ihnen das selbstverständlich frei.“
Die Kultusminister der Länder beraten am Donnerstag und Freitag über den Einbau von Luftfiltern, aber auch über den Stand der Digitalisierung in den Schulen. In NRW werden Luftfilter aktuell nur für solche Klassenräume vom Land finanziert, in denen sich die Fenster nicht vollständig öffnen lassen.