Stadt erinnert: Zutritt zum Weltkindertag auch für Kinder nur mit Vorverkaufsticket – 3G-Regel

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Plakat zum Weltkindertag, Quelle Stadt Unna

 Zutritt nur mit Eintrittskarte, und diese gibt es nur im Vorverkauf.

Die Stadt Unna weist nochmals darauf hin, dass für das Weltkindertagsfest am Samstag, 18. 9., auf dem Platz der Kulturen zwingend vorab Eintrittskarten gekauft werden müssen. Es gibt sie für 2 Euro pro Person ausschließlich im Vorverkauf im Kinder- und Jugendbüro im Rathaus.

Die Stadt betont:

„Alle, die das Event besuchen möchten – auch Kinder, sobald sie selbst laufen können – benötigen eine kostenpflichtige Eintrittskarte, die am Veranstaltungstag gegen Wertmarken getauscht wird. Die Karten sind übertragbar.“

Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist für alle Besucher nur innerhalb der angekreuzten Zeitfenster auf dem Ticket möglich. Ausgewählt werden kann zwischen den Zeitfenstern 10.30 bis 13 Uhr oder 13.30 bis 16 Uhr.

Der Einlass beginnt jeweils 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.

Auf dem Platz der Kulturen wird zum Weltkindertag am 18. September 2021 ein buntes Programm auf einer Bühne, Mitmach-Stände, Fahrgeschäfte und Attraktionen sowie Speisen und Getränke geboten.

Geimpft, genesen, getestet
Bitte bei Eintritt einen digitalen Impfnachweis in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App vorzeigen oder entsprechende schriftliche Nachweise. Zeitpunkt der letzten Impfung für vollständigen Impfschutz: 15 Tage vor der der Veranstaltung. Weiterhin gilt auch ein Genesenen- sowie ein negativer Testnachweis (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden. Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

GGG-Kontrolle
Die Rückseite der Eintrittskarte muss vor Zutritt zum Gelände vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden. Lichtbildausweis ab 16 Jahren (Personalausweis oder Reisepass) vorzeigen, GGG-Nachweis und Eintrittskarte bereithalten. Für Kinder von 6 bis 15 Jahren ist auch das Vorzeigen einer Gesundheitskarte, Schülerausweis oder einer Kopie der Geburtsurkunde ausreichend. Die Angaben auf der Eintrittskarte dienen ausschließlich der Rückverfolgbarkeit und werden vier Wochen nach der Veranstaltung vernichtet.

FFP2-/OP-Maske
Die Maske ist beim Einlass, in Warteschlagen, in den Attraktionen und in allen Gebäuden zu tragen. Außerdem dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt ausnahmslos für alle Gäste ab 6 Jahren.

Verzehr von Speisen und Getränken
Für den Verzehr von Speisen und Getränken stehen Bänke und Tische bereit. Für die Zahlung können sowohl die Wertmarken als auch Bargeld genutzt werden.

Einhaltung der Hygieneregeln
Mindestabstand, medizinische Maske tragen, Handhygiene (waschen mit Seife und desinfizieren).

Ende
Der Auslass kann jederzeit geschehen, spätestens 13:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zugang zur Veranstaltungsfläche. Ein erneuter Eintritt nach Verlassen ist nur mit einer neuen Eintrittskarte möglich.

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