Akteneinsicht zum Beigeordnetenverfahren startet – Bewerber drohten Stadt mit rechtlichen Schritten

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Unna-Esel mit Blick aufs Rathaus - Foto S. Rinke

Im Streit um die abgebrochenen Bewerbungsverfahren für die beiden vakanten Unnaer Beigeordnetenstellen hat das von mehreren Fraktionen geforderte Akteneinsichtsverfahren begonnen.

„Heute (23. August 2021) konnten die ersten Ratsmitglieder die Verfahrensakte einsehen“, teilte die Stadtverwaltung am Mittag mit.

Der Rat hatte die Beendigung des Verfahrens in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 aufgrund unbefugter Weitergabe und Veröffentlichung interner Beurteilungsdaten mehrheitlich beschlossen.

Wir berichteten.

„Der Beginn der von Ratsmitgliedern beantragten Akteneinsicht war auf die erste volle Arbeitswoche nach den Sommerferien terminiert worden, um allen interessierten Ratsmitgliedern die Einsichtnahme zu ermöglichen“, unterstreicht die Verwaltung.

Ihr war vorgeworfen worden (z. B. von FLU oder WfU), die Akteneinsicht zu verschleppen und Transparenz bewusst zu vermeiden.

Die Stadt stellt zum heute gestarteten Verfahren fest:

„In der lückenlosen Chronologie der Ereignisse in der Verfahrensakte sind auch Reaktionen von Bewerber/innen dokumentiert, die neben Unmutsbekundungen und Bewerbungsrückzügen auch die Androhung rechtlicher Schritte gegen die Kreisstadt Unna beinhalteten.“

Insbesondere sei auch das Verfahren selbst Gegenstand der Verwaltungsakte, macht die Stadt deutlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte – Corona-bedingt stellvertretend für den Rat – am 16. Juni 2021 nach intensiver nichtöffentlicher Diskussion den Bürgermeister mit der Vorbereitung des Abbruchs des Verfahrens beauftragt.

Aus dieser nichtöffentlichen Sitzung waren bereits am nächsten Tag (17. Juni 2021) im Internet und am 19. Juni 2021 auch umfassend in einer Unnaer Tageszeitung wesentliche Inhalte veröffentlicht worden.

„Der Rat hatte dann in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 beschlossen, aufgrund der umfangreichen Indiskretionen und der massiven datenschutzrechtlichen Verstöße die Auswahlverfahren nicht weiter fortzusetzen, um die Kreisstadt Unna vor weiterem Schaden, nicht nur materieller Art, zu schützen.“

Quelle: Pressemitteilung Stadt Unna

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