„Maulkorb für Ratsmitglieder“? CDU-Fraktionschef kontert FLU-Kritik zu Beigeordnetenbewerbungen

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Maulkorb, Symbolbild - Quelle Pixabay

Zu unserem Bericht vom 11. August 2021: „Beigeordneten-Causa: FLU kritisiert „Groteske“ und „Maulkorb für Ratsmitglieder“ über das Bewerbungsverfahren für die vakanten Unnaer Beigeordnetenposten nimmt der Vorsitzende der CDU-Fraktion Unna, Rudolf Fröhlich, wie folgt Stellung:

„Der Artikel bezieht sich auf Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der FLU. (Klaus Göldner, d. Red.)

Dieser fordert die „Offenlegung von Verfahrensabläufen und die Klärung von Umständen über das Zustandekommen eines Ratsbeschlusses aufgrund möglicherweise unrichtiger Tatsachenbehauptungen…“.

Gemeint ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates, das Bewerberverfahren für Beigeordnete zu stoppen, nachdem vertrauliche Daten aus einer der Bewerbungen von Unbekannt an die Presse weitergeleitet wurden.

Nach dieser gezielten Indiskretion von Unbekannt war zu befürchten, dass auch von weiteren, wenn nicht gar von allen Bewerbern/Bewerberinnen, personenbezogene Daten der Presse zugespielt wurden. Mehrere Bewerber hatten sich daraufhin beim Bürgermeister beschwert, weil Sie nun befürchten mussten, ebenfalls kompromittiert zu werden. 

Zur Verdeutlichung stellen Sie, liebe Leserinnen und Leser, sich vor, Sie bewerben sich um eine bestimmte Stelle und reichen dazu Lebenslauf, Zeugnisse über berufliche Qualifikationen, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen Ihres Arbeitgebers, Studienabschlüsse u.ä. ein. Daneben sind in solchen Bewerberakten weitere sensible Daten enthalten, z.B. Ihre Punktzahl, die Sie innerhalb des Bewerberrankings anhand bestimmter, festgelegter Kriterien erreichen, und Sie müssen nun das alles unter Nennung Ihres Namens in der Zeitung lesen. Gleichzeitig erfährt Ihr aktueller Arbeitgeber, dass Sie sich beworben haben, was für Sie berufliche Nachteile bedeuten könnte.

Würden Sie das wollen?

Eben deshalb haben Bewerber in solchen Verfahren ein Recht auf Vertraulichkeit und auf den Schutz ihrer persönlichen Daten!

An anderer Stelle heißt es in dem Papier der FLU:

„Sollte man nicht das Ergebnis dieser Ermittlungen abwarten, bevor man dem Rat neue Geheimhaltungsbeschlüsse vorlegt?“

Das ist ja soweit gut und schön. Aber es gilt dann auch für die Aussage, der Bürgermeister habe möglicherweise unrichtige Tatsachenbehauptungen gemacht! In einer Tageszeitung wurde die FLU bereits vor Wochen in diesem Zusammenhang mit den Worten „Unwahrheiten“ bzw. „Lügen“ zitiert. Das geht eindeutig zu weit.

Ein Termin für die Akteneinsicht wurde seitens der Verwaltung bereits mitgeteilt. Es wäre doch schön, wenn sich die FLU bis dahin auch an ihren eigenen Vorschlag hielte, zunächst einmal abzuwarten, was die Akteneinsicht ergibt!“

Rudolf Fröhlich, CDU-Fraktionsvorsitzender Unna

5 KOMMENTARE

  1. Nun, ist ja auch legitim dass der CDU Vorsitzende „seinem“ Bürgermeister zur Seite steht. Allerdings, wenn denn die Aussagen des BM den Tatsachen entsprächen warum dann das Geheimnis um die Akteneinsicht.
    Noch grotesker wird es dann wenn Akteneinsicht in Aussicht gestellt wird für den 23.8 aber in einer Sitzung am 18.8 ein Antrag zur Abstimmung kommt der das dann verhindern soll.
    Das ganze stinkt deshalb gewaltig und kann sicher sehr schnell zu den Akten wenn statt gegenseitigen Schuldzuweisungen Fakten auf den Tisch kommen.
    Aber das liegt offensichtlich nicht im Interesse der CDU und des BM.
    Schließlich und letztendlich geht es ja auch darum bei all dem hin und her, dem Verzögern und getroffenen Aussagen den Grünen wieder die Möglichkeit zu geben eine/n neue/N Bewerberin /ber zu positionieren.
    Warum wohl?

  2. Die Weitergabe vertraulicher Informationen aus Personal- und Bewerbungsunterlagen an die Öffentlichkeit ist nichts anderes als ein krimineller Akt und rechtfertigt immateriellen Schadensersatz in durchaus fünfstelliger Grössenordnung nach Art. 82 DSGVO. Ich bin doch etwas irritiert, dass ein nicht unerheblicher Teil des Rates es sich mit solchen Leuten gemein macht.

  3. @St. Gremling: ich muss Ihre Aussagen hier leider richtig stellen:
    In der Abstimmung am 18.8. Sollte der Rat lediglich beschließen, das die bei der Akteneinsicht gewonnenen personenbezogenen Daten von Bewerbern streng vertraulich sind. Von einer Verhinderung der Akteneinsicht, wie Sie es in Ihrem Kommentar darstellten, war überhaupt noch die Rede. Der Bürgermeister hat nichts zu verbergen, davon konnte ich mich heute, als ich Einsicht in die Akten nahm, selbst überzeugen.
    Ich würde es begrüßen, wenn solche Falschmeldungen künftig unterbleiben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rudolf Fröhlich

    • @ R. Fröhlich. Das vertrauliche Daten aus einem Bewerberverfahren an die Öffentlichkeit gekommen sind ist neben der strafrechtlichen Konsequenz an sich schon ungeheuerlich und eines Ratsmitgliedes unwürdig. (freundlich ausgedrückt)
      Allerdings konnte ich auch nicht lesen dass die von ihnen aufgeführten sensiblen Daten in dem Umfang an die Öffentlichkeit gekommen sind.
      Bleiben sie bitte auch bei den Fakten, vor allem in einer öffentlichen Stellungnahme.
      Des Weiteren sind Ratsmitglieder durch ihren Amtseid verpflichtet solche Abläufe grundsätzlich geheim zu halten. Wozu also bitte einen zusätzlichen Beschluss zur Geheimhaltung.
      Und wenn der BM nichts zu verbergen hat und hatte wozu dann bitte dieses hin und her und unnötige Kaspertheater sowohl im Rat als auch in der Öffentlichkeit.
      Mehr Offenheit und Transparenz wie vor der Wahl versprochen hätten sicher dem BM derzeit gut zu Gesicht gestanden und würden „falsch verstehen“ beim Bürger erst gar nicht aufkommen lassen.
      Mit freundlichen Grüßen.

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